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Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung

Baustein Leistungen 99071001001000 Typ 3

Steckbrief

Katalog: unbestimmter Freigabestatus

Leistungsschlüssel

99071001001000

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Kindertageseinrichtung, Kinderbetreuung, Kindergärten, Kindergarten, Kinderkrippe, KITA, Kindertagesbetreuung, Kindertag

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Kindertagespflege (individuell, 071)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

10.12.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (gold)

Teaser

Wenn Sie eine Kindertageseinrichtung betreiben möchten, müssen Sie hierfür eine Erlaubnis bei dem zuständigen Landesjugendamt einholen.

Volltext

Einrichtungen, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, benötigen für den Betrieb die Erlaubnis des jeweils zuständigen Landesjugendamtes. Die Erlaubnis muss vom Träger der Einrichtung beantragt werden.

Wenn Sie als freier Träger eine Kindertagesstätte betreiben möchten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit Ihnen die entsprechende Erlaubnis erteilt wird.

Sie können eine Tageseinrichtung nicht ohne erteilte Betriebserlaubnis betreiben. Wenn Sie den Antrag nicht rechtzeitig vorlegen, können Sie Ihre Tageseinrichtung erst zu einem verspäteten Zeitpunkt eröffnen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Sie verfügen als Träger über die erforderliche Zuverlässigkeit, um die Einrichtung zu betreiben.
  • Sie sorgen dafür, dass das Wohl der Kinder in der Einrichtung gewährleistet ist und sorgen für Mindeststandards in den folgenden Bereichen:
    • räumlich
    • fachlich
    • wirtschaftlich
    • personell
  • Sie unterstützen die gesellschaftliche und sprachliche Integration der Kinder und ein gesundheitsförderliches Lebensumfeld in der Einrichtung.
  • Sie unterstützen die gesundheitliche Vorsorge und die medizinische Betreuung der Kinder.
  • Sie haben ein Konzept zum Schutz vor Gewalt entwickelt.
  • Sie bieten geeignete Verfahren der Selbstvertretung und Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten.
  • Sie verfügen über ein Konzept zur Qualitätsentwicklung und -sicherung sowie zur ordnungsgemäßen Buch- und Aktenführung.
  • Sie können die Eignung Ihres Personals mit Ausbildungsnachweisen sowie Führungszeugnissen nachweisen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

Die Personalstunden, die Sie im Antrag angegeben haben, müssen die personelle Mindestbesetzung darstellen. Das heißt, die angegebene Mindestbesetzung darf während der Öffnungszeiten der Einrichtung niemals unterschritten werden.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Kurztext

  • Betrieb einer Kindertageseinrichtung, in der Kinder ganztätig oder für einen Teil des Tages betreut werden, muss von Träger der Einrichtung beantragt werden
  • Erlaubnis erteilt Landesjugendamt
  • freier Träger, der Kindertagesstätte betreiben möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um Erlaubnis zu erhalten
  • Aufnahme des Betriebes der Tageseinrichtung ist ohne Betriebserlaubnis nicht möglich
  • nicht rechtzeitig vorliegender Antrag führt zu verspäteter Eröffnung der Tageseinrichtung

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden