Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung
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Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)
Fachlich freigegeben am
04.11.2015
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Landesjugendamt und Niedersächsisches Kultusministerium
Eine Kindertageseinrichtung bezeichnet eine Tageseinrichtung zur Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern ab dem ersten Lebensjahr bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Wenn Sie eine Kindertageseinrichtung betreiben wollen, benötigen Sie eine Betriebserlaubnis.
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesjugendamtes und dem Niedersächsischen Kultusministerium.