Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertagesstätte Erteilung
Inhalt
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
04.11.2015
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Landesjugendamtes und Niedersächsisches Kultusministerium
Eine Kindertagesstätte bezeichnet eine Tageseinrichtung zur Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern ab dem ersten Lebensjahr bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.
Wenn Sie eine Kindertagesstätte betreiben wollen, benötigen Sie eine Betriebserlaubnis.
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.