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Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung beantragen

Schleswig-Holstein 99071001001000, 99071001001000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99071001001000, 99071001001000

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

KiTa (Synonym), Kinderbetreuung (Synonym), Kindertagesstätten (Synonym), Kindergarten (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Kindertagespflege (071)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

23.08.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein.

Teaser

Für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung wird eine Betriebserlaubnis benötigt.

Volltext

Wenn Sie eine Kindertageseinrichtung betreiben wollen, benötigen Sie eine Betriebserlaubnis.

Erforderliche Unterlagen

Es wird empfohlen, sich bezüglich der notwendigen Unterlagen vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

In manchen Fällen sind Fristen zu bedenken. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG).

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung
  • Zuständig: 
    • An das Landesjugendamt im Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG) für eine Betriebserlaubnis in den kreisfreien Städten Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster,
    • An das jeweilige Kreisjugendamt (Landrat/Landrätin als untere Landesbehörde) für eine Betriebserlaubnis in den Kreisen.

Ansprechpunkt

  • An das Landesjugendamt im Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG) für eine Betriebserlaubnis in den kreisfreien Städten Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster,
  • An das jeweilige Kreisjugendamt (Landrat/Landrätin als untere Landesbehörde) für eine Betriebserlaubnis in den Kreisen.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden