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Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung beantragen

Nordrhein-Westfalen 99071001001000, 99071001001000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99071001001000, 99071001001000

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Kindergarten (Synonym), Kindertag (Synonym), Kindertagesbetreuung (Synonym), Kindertageseinrichtung (Synonym), Kindergärten (Synonym), Kinderkrippe (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Kindertagespflege (071)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.06.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Berger Allee 25, 40213 Düsseldorf

Teaser

Wenn Sie eine Kindertageseinrichtung betreiben möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis der zuständigen Stelle.

Volltext

Einrichtungen, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, benötigen für den Betrieb die Erlaubnis des Landesjugendamtes, die vom jeweiligen Träger der Einrichtung beantragt werden muss. 

Wenn Sie als freier Träger eine Kindertagesstätte betreiben möchten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit Ihnen die entsprechende Erlaubnis erteilt wird.

Voraussetzung ist unter anderem, dass

  • die Betreuung der Kinder durch geeignete Kräfte gesichert ist
  • das Wohl der Kinder in der Einrichtung gewährleistet ist, insbesondere durch
    • Förderung ihrer gesellschaftlichen und sprachlichen Integration und
    • ausreichender gesundheitlicher Vorsorge und medizinischer Betreuung.

Die Aufnahme des Betriebes der Tageseinrichtung ohne erteilte Betriebserlaubnis ist nicht möglich. Ein nicht rechtzeitig vorliegender Antrag führt zu einer verspäteten Eröffnung der Tageseinrichtung

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokument
  • Stellungnahme des Jugendamtes mit der entsprechenden Platzzuweisung
  • Schutzkonzept nach § 45 SGB VIII: Eine pädagogische Konzeption ist Voraussetzung für die Erteilung einer Betriebserlaubnis. Sie sollte als Grundlage das Leitbild des Trägers als auch die (strukturellen) Rahmenbedingungen der Einrichtung wiedergeben. Zudem beschreibt sie die inhaltlich-fachliche Ausrichtung und bietet damit Anlass und Grundlage für die fachliche Weiterentwicklung.
  • Gewaltschutzkonzept nach § 37a SGB VIII (entbehrlich, wenn im Schutzkonzept nach § 45 SGB VIII auf besondere Schutzbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen abgestellt wird)
  • Angaben zum Raumprogramm (Beschreibung der räumlichen Situation und vermaßte Grundrisse der Räume, Gebäudeschnitt mit Nutzungskonzept, sowie ein Lageplan des Gebäudes)
  • Wirtschaftsplan (bei privat-gewerblichen Trägern)
  • Genehmigung der Nutzungsänderung durch die zuständige Bauaufsicht inklusive Brandschutzkonzept

Voraussetzungen

Die Erteilung einer Betriebserlaubnis setzt voraus, dass der Träger das Wohl der Kinder und Jugendlichen und ihre Betreuung gewährleistet durch:

  • bauliche,
  • personelle,
  • sowie pädagogisch-fachliche Mindeststandards.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den Antrag inklusive aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein.
  • Die Fachberater des Landesjugendamts beraten den Träger zu den Einzelheiten zur Betriebserlaubnis. Sie prüfen vor Ort die räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen.
  • Sind die Voraussetzungen zur Erteilung der Betriebserlaubnis gegeben, erfolgt die abschließende Entscheidung und Bescheiderteilung durch das Landesjugendamt.

Bearbeitungsdauer

Nach Eingang des Antrags im Landesjugendamt kann im Regelfall nach einer Bearbeitungszeit von circa drei Wochen eine Betriebserlaubnis erteilt werden.

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt folgende Hinweise:                

Die Aufnahme des Betriebes der Tageseinrichtung ohne erteilte Betriebserlaubnis ist nicht möglich. Ein nicht rechtzeitig vorliegender Antrag führt zu einer verspäteten Eröffnung der Tageseinrichtung.

Die im Antrag dargelegten Personalstunden müssen der personellen Mindestbesetzung entsprechen. Diese personelle Mindestbesetzung ist stets zu sichern.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Kurztext

  • Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung
  • Betrieb einer Kindertageseinrichtung ist erlaubnispflichtig
  • Zuständig: Landesjugendämter

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Formulare

nicht vorhanden