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Brütereien und Betriebe zur Erzeugung von Bruteiern Registrierung

Baustein Leistungen 99050132019000 Typ 3

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99050132019000

Leistungsbezeichnung

Brütereien und Betriebe zur Erzeugung von Bruteiern Registrierung

Leistungsbezeichnung II

Registrierung eines Brütereibetriebs beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Kennzeichnungspflicht, Eier, Bruteier, Brüterei, Brutschrank, Eier-Registrierung, Tierzucht, Küken, Tiere, Kennnummer, Brütereibetrieb, Tierhaltung, Verbraucherschutz

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (individuell, 050)

Verrichtungskennung

Registrierung (019)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Eintragung in Register (2020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.08.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (gold)

Teaser

Wenn Sie einen Betrieb führen wollen, dessen Tätigkeit im Einlegen von Bruteiern in Brutschränke, im Bebrüten dieser Eier sowie in der Lieferung von Küken besteht, müssen Sie sich auf Antrag von der zuständigen Behörde registrieren lassen.

Volltext

Wenn Sie einen Betrieb führen wollen, dessen Tätigkeit im Einlegen von Bruteiern in Brutschränke, im Bebrüten dieser Eier sowie in der Lieferung von Küken besteht, müssen Sie sich auf Antrag von der zuständigen Behörde registrieren lassen.

Folgende Betriebe müssen registriert werden:

  • Brütereien mit einem Fassungsvermögen ab 1.000 Bruteiern
  • Zucht- und Vermehrungsbetriebe ab 100 Tieren

Erfüllt ein Betrieb mindestens eines der oben genannten Kriterien, muss er dies durch einen Antrag anzeigen.
 

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Registrierung eines Betriebes nach VO (EG) Nr. 617/2008 hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hausgeflügel

Voraussetzungen

Kosten

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Antrag auf Registrierung als Brüterei, Zucht- oder Vermehrungsbetrieb  
  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und teilt Ihnen das Ergebnis schriftlich mit.
  • Mit der Registrierung wird Ihrem Betrieb eine Kennnummer zugeteilt.
  • Die Erlaubnis kann jederzeit widerrufen werden, wenn die erforderlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt werden.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Mit der Registrierung wird dem Betrieb eine Kennnummer erteilt. Diese Kennnummer ergibt sich unter anderem aus der jeweiligen Betriebsart; das heißt eine reine Brüterei erhält eine andere Kennziffer als zum Beispiel ein Vermehrungsbetrieb mit angeschlossener Brüterei. 

Das bedeutet, dass für jeden Betrieb, der sich mit einem oder mehreren dieser Bereiche befasst, ein separater Registrierungsantrag erforderlich ist.
 

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Kurztext

  • Brütereien und Betriebe zur Erzeugung von Bruteiern, Registrierung
  • Folgende Betriebe müssen eine Registrierung beantragen:
    • Zuchtbetriebe: Betrieb, dessen Tätigkeit in der Erzeugung von Bruteiern zur Erzeugung von Zuchtküken, Vermehrungsküken oder Gebrauchsküken besteht
    • Vermehrungsbetriebe: Betrieb, dessen Tätigkeit in der Erzeugung von Bruteiern zur Erzeugung von Gebrauchsküken besteht
    • Brüterei: Betriebe, dessen Tätigkeit im Einlegen von Bruteiern in Brutschränke, im Bebrüten dieser Eier sowie in der Lieferung von Küken besteht
  • zuständig: zuständige Behörde des jeweiligen Landes

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Formulare

Ursprungsportal

nicht vorhanden