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Brütereibetrieb, Registrierung beantragen

Brandenburg 99050132019000, 99050132019000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050132019000, 99050132019000

Leistungsbezeichnung

Brütereibetrieb, Registrierung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Registrierung (019)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.07.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg

Handlungsgrundlage

Verordnung (EG) Nr. 617/2008 der Kommission vom 27. Juni 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1308/2013 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hausgeflügel
[eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:168:0005:0016:DE:PDF]

Verordnung (EG) Nr. 1308/2013 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hausgeflügel
[https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:168:0005:0016:DE:PDF]

Teaser

Wenn Sie einen Betrieb führen wollen, dessen Tätigkeit im Einlegen von Bruteiern in Brutschränke, im Bebrüten dieser Eier sowie in der Lieferung von Küken besteht, müssen Sie sich auf Antrag von der zuständigen Stelle registrieren lassen.

Volltext

Wenn Sie einen Betrieb führen wollen, dessen Tätigkeit im Einlegen von Bruteiern in Brutschränke, im Bebrüten dieser Eier sowie in der Lieferung von Küken besteht, müssen Sie sich auf Antrag von der zuständigen Stelle registrieren lassen.

Folgende Betriebe müssen registriert werden:

  • Brütereien mit einem Fassungsvermögen ab 1.000 Bruteiern
  • Zucht- und Vermehrungsbetriebe ab 100 Tiere

Erfüllt ein Betrieb mindestens eines der oben genannten Kriterien, muss er dies durch einen Antrag anzeigen.

Erforderliche Unterlagen

Antrag auf Registrierung eines Betriebes nach VO (EG) Nr. 617/2008 Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hausgeflügel

Voraussetzungen

keine

Kosten

Entscheidung über die Zulassung von Brütereien: 30,00 - 50,00 EUR

Verfahrensablauf

Die Registrierung als Brüterei, Zucht- oder Vermehrungsbetrieb muss unter Verwendung des vorgeschriebenen Formulars bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag, über das Ergebnis erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
  • Mit der Registrierung wird Ihrem Betrieb eine Kennnummer zugeteilt.

Die Erlaubnis kann jederzeit widerrufen werden, wenn die erforderlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt werden.

Für nähere Auskünfte zu den geltenden Vorschriften und zum Verfahren wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Hinweis

Soweit eine Konformitätskontrolle bei Einfuhr oder Ausfuhr für Bruteier und Küken von Hausgeflügel vorgeschrieben ist, melden Sie die Waren bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, BLE zur Konformitätskontrolle an. Sie schicken einen Antrag auf Registrierung im elektronischen Anmeldesystem QUAKON an folgende Adresse der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE): quakon@ble.de.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Mit der Registrierung wird dem Betrieb eine Kennnummer erteilt. Diese Kennnummer ergibt sich u. a. aus der jeweiligen Betriebsart; d. h. eine reine Brüterei erhält eine andere Kennziffer als z. B. ein Vermehrungsbetrieb mit angeschlossener Brüterei. Das bedeutet, dass für jeden Betrieb, der sich mit einem oder mehreren dieser Bereiche befasst, ein separater Registrierungsantrag erforderlich ist.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Folgende Betriebe bedürfen einer Registrierung:

der nachstehenden Tätigkeitsbereiche:

a) „Zuchtbetriebe“: Betrieb, dessen Tätigkeit in der Erzeugung von Bruteiern zur Erzeugung von Zuchtküken, Vermehrungsküken oder Gebrauchsküken besteht;

b) „Vermehrungsbetriebe“: Betrieb, dessen Tätigkeit in der Erzeugung von Bruteiern zur Erzeugung von Gebrauchsküken besteht;

c) „Brüterei“: Betriebe, dessen Tätigkeit im Einlegen von Bruteiern in Brutschränke, im Bebrüten dieser Eier sowie in der Lieferung von Küken besteht.

Erteilung von Kennnummern nach Artikel 2 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 617/2008

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg