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Brütereien und Betriebe zur Erzeugung von Bruteiern Registrierung

Nordrhein-Westfalen 99050132019000, 99050132019000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050132019000, 99050132019000

Leistungsbezeichnung

Brütereien und Betriebe zur Erzeugung von Bruteiern Registrierung

Leistungsbezeichnung II

Registrierung eines Brütereibetriebs beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Küken (Synonym), Küken (Synonym), Eier (Synonym), Tiere (Synonym), Bruteier (Synonym), Betreiben von Brüterei (Synonym), Tierhaltung (Synonym), Eier-Registrierung (Synonym), Eier (Synonym), Brütereibetrieb (Synonym), Vermarktungsnormen für Bruteier (Synonym), Kennzeichnungspflicht (Synonym), Brutschrank (Synonym), Brüterei (Synonym), Tierzucht (Synonym), Kennnummer (Synonym), Bruteier (Synonym), Registrierung von Brüterei (Synonym), Eier-Registrierung (Synonym), Verbraucherschutz (Synonym), Brutschrank (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Registrierung (019)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Eintragung in Register (2020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.06.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Handlungsgrundlage

Verordnung (EG) Nr. 617/2008 der Kommission vom 27. Juni 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1308/2013 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hausgeflügel 
 

Verordnung (EG) Nr. 1308/2013 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hausgeflügel 
 

Teaser

Wenn Sie eine Brüterei eröffnen oder Bruteier und/oder Küken von Hausgeflügel vermarkten wollen, benötigen Sie eine Registrierung.

Volltext

Wenn Sie einen Betrieb führen wollen, dessen Tätigkeit im Einlegen von Bruteiern in Brutschränke, im Bebrüten dieser Eier sowie in der Lieferung von Küken und Bruteiern besteht, müssen Sie sich auf Antrag von der zuständigen Stelle registrieren lassen.

Folgende Betriebe müssen registriert werden:

  • Brütereien mit einem Fassungsvermögen ab 1.000 Bruteiern
  • Zucht- und Vermehrungsbetriebe ab 100 Tieren

Erforderliche Unterlagen

Vollständig ausgefüllter Antrag

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Registrierung Ihres Brüterei, Zucht- oder Vermehrungsbetriebes unter Verwendung des vorgeschriebenen Formulars bei der zuständigen Stelle.

  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag, über das Ergebnis erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
  • Mit der Registrierung wird Ihrem Betrieb eine Kennnummer zugeteilt.

Für nähere Auskünfte zu den geltenden Vorschriften und zum Verfahren wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Registrierung vor Aufnahme der Tätigkeit

Weiterführende Informationen

https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/marktueberwachung/bruteier

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Kurztext

  • Brütereien und Betriebe zur Erzeugung von Bruteiern Registrierung
  • Wenn Sie eine Brüterei eröffnen oder Bruteier und/oder Küken von Hausgeflügel vermarkten wollen, benötigen Sie eine Registrierung.
  • Erteilung von Kennnummern für Brütereien nach Artikel 2 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 617/2008
  • Antrag auf Registrierung eines Betriebes nach VO(EG) Nr. 617/2008

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden