Brütereien und Betriebe zur Erzeugung von Bruteiern Registrierung
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Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Verordnung (EG) Nr. 617/2008 der Kommission vom 27. Juni 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1308/2013 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hausgeflügel
Verordnung (EG) Nr. 1308/2013 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hausgeflügel
Wenn Sie einen Betrieb führen wollen, dessen Tätigkeit im Einlegen von Bruteiern in Brutschränke, im Bebrüten dieser Eier sowie in der Lieferung von Küken und Bruteiern besteht, müssen Sie sich auf Antrag von der zuständigen Stelle registrieren lassen.
Folgende Betriebe müssen registriert werden:
- Brütereien mit einem Fassungsvermögen ab 1.000 Bruteiern
- Zucht- und Vermehrungsbetriebe ab 100 Tieren
Beantragen Sie die Registrierung Ihres Brüterei, Zucht- oder Vermehrungsbetriebes unter Verwendung des vorgeschriebenen Formulars bei der zuständigen Stelle.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag, über das Ergebnis erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
- Mit der Registrierung wird Ihrem Betrieb eine Kennnummer zugeteilt.
Für nähere Auskünfte zu den geltenden Vorschriften und zum Verfahren wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
- Brütereien und Betriebe zur Erzeugung von Bruteiern Registrierung
- Wenn Sie eine Brüterei eröffnen oder Bruteier und/oder Küken von Hausgeflügel vermarkten wollen, benötigen Sie eine Registrierung.
- Erteilung von Kennnummern für Brütereien nach Artikel 2 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 617/2008
- Antrag auf Registrierung eines Betriebes nach VO(EG) Nr. 617/2008