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Brütereien und Betriebe zur Erzeugung von Bruteiern Registrierung

Hamburg 99050132019000 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050132019000

Leistungsbezeichnung

Brütereien und Betriebe zur Erzeugung von Bruteiern Registrierung

Leistungsbezeichnung II

Brütereibetrieb Registrierung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

Verbraucherschutz (Synonym), Legebrutbetrieb (Synonym), Brüterei (Synonym), Brutschrank (Synonym), Eier (Synonym), Eier-Registrierung (Synonym), Kennnummer (Synonym), Kennzeichnungspflicht (Synonym), Küken (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.09.2023

Fachlich freigegeben durch

HHÖko-Marktkontrollen

Teaser

Wenn Sie einen Zucht- oder Vermehrungsbetrieb für Hausgeflügel oder eine Brüterei führen wollen, müssen Sie sich auf Antrag von der zuständigen Stelle registrieren lassen.

Volltext

Wenn Sie einen Betrieb führen wollen, dessen Tätigkeit im Einlegen von Bruteiern in Brutschränke, im Bebrüten dieser Eier sowie in der Lieferung von Küken besteht, müssen Sie sich auf Antrag von der zuständigen Stelle registrieren lassen.
 
Folgende Tätigkeitsbereiche bedürfen einer Registrierung:
  • „Zuchtbetrieb“: Betrieb, dessen Tätigkeit in der Erzeugung von Bruteiern zur Erzeugung von Zuchtküken, Vermehrungsküken oder Gebrauchsküken besteht;
  •  „Vermehrungsbetrieb“: Betrieb, dessen Tätigkeit in der Erzeugung von Bruteiern zur Erzeugung von Gebrauchsküken besteht;
  • „Brüterei“: Betriebe, dessen Tätigkeit im Einlegen von Bruteiern in Brutschränke, im Bebrüten dieser Eier sowie in der Lieferung von Küken besteht.
Registrierte Betriebe erhalten eine Kennnummer.

Erforderliche Unterlagen

Formloser, schriftlicher Antrag auf Registrierung

Voraussetzungen

Folgende Betriebe müssen registriert werden:
  • Brütereien mit einem Fassungsvermögen ab 1.000 Bruteiern
  • Zucht- und Vermehrungsbetriebe ab 100 Tiere
Erfüllt Ihr Betrieb mindestens eines der oben genannten Kriterien, müssen Sie dies durch einen Antrag auf Registrierung bei der zuständigen Behörde anzeigen.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Sie reichen einen formlosen, schriftlichen Antrag auf Registrierung Ihres Betriebes bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag
  • Über das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
  • Mit der Registrierung erhalten Sie eine eigene Kennnummer.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art und dem Umfang des gestellten Antrages.

Frist

Keine. Die Registrierung muss jedoch vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Es empfiehlt sich daher, den Antrag frühzeitig zu stellen.

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Gegen den Registrierungsbescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Die zuständige Stelle kann dem jeweiligen Bescheid entnommen werden.

Kurztext

  • Brütereibetrieb Registrierung beantragen
  • Um einen Brütereibetrieb zu führen, muss man sich bei der zuständigen Behörde registrieren lassen.
  • Es muss Antrag auf Registrierung bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.
  • Registrierte Betriebe bekommen eine Kennnummer zugeteilt.
  • Folgende Betriebe müssen registriert werden:
    • Brütereien mit einem Fassungsvermögen ab 1.000 Bruteiern
    • Zucht- und Vermehrungsbetriebe ab 100 Tiere
  • Zuständige Behörde

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Formulare

nicht vorhanden

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