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Registrierung von Brütereien und Betrieben zur Erzeugung von Bruteiern

Niedersachsen 99050132019000, 99050132019000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050132019000, 99050132019000

Leistungsbezeichnung

Registrierung von Brütereien und Betrieben zur Erzeugung von Bruteiern

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Brütereien und Betriebe zur Erzeugung von Bruteiern Registrierung (Synonym), Brüterei Registrierung (Synonym), Vermehrungsbetrieb (Synonym), Brütereibetrieb (Synonym), Registrierung (Synonym), Geflügelzucht (Synonym), Zuchtbetrieb (Synonym), Brüterei (Synonym), Elterntierbetrieb (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Registrierung (019)

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.10.2020

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Teaser

Wenn Sie in eine Brüterei mit einem Fassungsvermögen ab 1.000 Bruteiern oder einen Zucht- und Vermehrungsbetrieb ab 100 Tieren betreiben wollen, müssen Sie einen Antrag auf Registrierung stellen.

Volltext

Wenn Sie einen der nachfolgenden Betriebe führen, müssen Sie einen Antrag auf Registrierung  stellen.

  • Brütereien mit einem Fassungsvermögen ab 1000 Bruteiern: Befruchtete Eier werden in Brutschränken ausgebrütet. Die geschlüpften Jungküken werden an Mastgeflügelhalter und Junghennenaufzüchter geliefert.
  • Zuchtbetriebe ab 100 Tieren: Aus den dort erzeugten Bruteiern sollen  Zuchtküken, Vermehrungs- oder Gebrauchsküken schlüpfen.
  • Vermehrungsbetriebe ab 100 Tieren: Aus den dort erzeugten  Bruteiern  sollen Gebrauchsküken schlüpfen.

Mit der Registrierung Ihres Betriebes erhalten Sie eine Kennnummer.

Die Kennnummer beginnt in Deutschland mit DE, die ersten beiden Ziffern  stehen für das jeweilige Bundesland , dann folgt  eine laufende Nummer für die Betriebsstätte (dreistellig), eine Ziffer für die Art des Betriebes und eine zweistellige Nummer für die Geflügelart(-en), auf die sich die Tätigkeit des Betriebes erstreckt.

Erforderliche Unterlagen

Antragsvordruck

Voraussetzungen

Keine

Kosten

Es fallen Gebühren an. Die Höhe ergibt sich im Laufe des Verfahrens.

Verfahrensablauf

Bitte beantragen Sie die Registrierung schriftlich mit dem bestehenden Formular des LAVES:

  • Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
  • Füllen Sie den Vordruck aus. 
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen unterschrieben beim LAVES ein. Den Antrag können Sie per Post, per Fax oder per Mail übersenden.
  • Per Post erhalten Sie anschließend die Ihnen zugeteilte Kennnummer und einen Gebührenbescheid.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Registrierung beim LAVES muss vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit erfolgen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Gegen den Registrierungsbescheid sowie gegen den Gebührenbescheid steht der Rechtsweg vor dem zuständigen Verwaltungsgericht offen. Die Bescheide sind jeweils mit einer entsprechenden Rechtsbehelfsbelehrung versehen, aus der das örtlich zuständige Verwaltungsgericht hervorgeht.

Kurztext

Wenn Sie eine Brüterei mit einem Fassungsvermögen ab 1.000 Bruteiern oder einen Zucht- und Vermehrungsbetrieb ab 100 Tieren betreiben wollen, müssen Sie einen Antrag auf Registrierung bei der zuständigen Stelle stellen.

Mit der Registrierung erhalten Sie eine Kennnummer.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen und Bremen beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), Dezernat 43 Marktüberwachung.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Aktuell ist die Beantragung der Leistung nur in papiergebundener Form möglich. Die entsprechenden Antragsvordrucke erhalten Sie auf der Website des LAVES. 

Den Antrag können Sie per Post, per Fax oder per Mail übersenden.