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Brütereien, Zucht- und Vermehrungsbetriebe registrieren und Kennnummer erteilen

Thüringen 99050132019000, 99050132019000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050132019000, 99050132019000

Leistungsbezeichnung

Brütereien, Zucht- und Vermehrungsbetriebe registrieren und Kennnummer erteilen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Registrierung (019)

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)
  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.11.2021

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Teaser

Wenn Sie eine Brüterei bzw. einen Zucht- und Vermehrungsbetrieb betreiben möchten, dann müssen Sie sich bei der zuständigen Stelle registrieren lassen.

Volltext

Für Brütereien mit einem Fassungsvermögen ab 1.000 Bruteiern bzw. Zucht- und Vermehrungsbetriebe ab 100 Tiere besteht eine Registrierungspflicht.

Erforderliche Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular

Voraussetzungen

  • beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt angemeldete Tierhaltung

Kosten

Es fallen Kosten an.

Verfahrensablauf

  • Eingang des Antrags
  • ggf. Rückfragen der Behörde
  • Prüfung der Einhaltung der Voraussetzungen
  • Registrierung und Erteilung einer Kennnummer per schriftlichem Bescheid

Bearbeitungsdauer

Bei Vorliegen eines vollständigen Antrags mit allen erforderlichen Unterlagen beträgt die Bearbeitungsdauer ca. 2 bis 3 Wochen.

Frist

Die Registrierung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Ein Rechtsbehelf ist gemäß des Bescheides möglich.

Kurztext

  • Für Brütereien mit einem Fassungsvermögen ab 1.000 Bruteiern bzw. Zucht- und Vermehrungsbetriebe ab 100 Tiere besteht eine Registrierungspflicht.
  • Voraussetzung: Beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt angemeldete Tierhaltung.
  • Es fallen Kosten an.
  • Zuständig: Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz

Naumburger Straße 98
07743 Jena

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz

Naumburger Straße 98
07743 Jena

Formulare

nicht vorhanden