Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Anzeige des Verlustes von erlaubnisbedürftigen Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden Entgegennahme

Baustein Leistungen 99089107261000 Typ 3a

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99089107261000

Leistungsbezeichnung

Anzeige des Verlustes von erlaubnisbedürftigen Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden - Verlust anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

Anzeige Verlust WBK, Verlust Munition, Verlust Waffenschein, Anzeige Verlust Waffen, Verlust WBK, Anzeige Verlust Munition, Verlust Waffen, Anzeige Verlust Waffenschein

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sicherheit und Ordnung (individuell, 089)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

  • Fischen und Jagen (1110200)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

26.07.2023

Fachlich freigegeben durch

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Wenn Sie eine Waffe, Munition oder eine waffenrechtliche Erlaubnisurkunde, wie zum Beispiel eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenschein, verloren haben, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Waffenbehörde anzeigen.

Volltext

Sie müssen den Verlust von erlaubnispflichten Waffen, Munition und waffenrechtlichen Erlaubnisurkunden unverzüglich anzeigen. Zu den waffenrechtlichen Erlaubnisurkunden zählen:

  • Waffenbesitzkarte,
  • Munitionserwerbschein,
  • Waffenschein,
  • Kleiner Waffenschein,
  • Schießerlaubnis,
  • Europäischer Feuerwaffenpass,
  • Ersatzbescheinigung für Waffenbesitzkarte oder Waffenschein,
  • sonstige Erlaubnisurkunden (z. B. Waffenhandels- oder -herstellungserlaubnis, Mitnahme- oder Verbringungserlaubnis, Ausnahmeerlaubnis für das Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen).

Sie können in einer Anzeige auch den Verlust mehrerer Waffen/Munition und Erlaubnisurkunden angeben.

Zeigen Sie an, dass Sie Erlaubnisurkunden verloren haben, sollten Sie mit der Anzeige auch gleich beantragen, dass Ihnen Ersatzdokumente ausgestellt werden.

Zusätzlich müssen Sie bei der Polizei anzeigen, dass Sie Waffen und/oder Erlaubnisurkunden verloren haben.

Finden Sie die Waffen und Erlaubnisse wieder, müssen Sie dies bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Eventuell ausgestellte Ersatzdokumente müssen Sie wieder abgeben.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)

Voraussetzungen

Sie haben eine Waffe, Munition oder eine Erlaubnisurkunde verloren.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Sie müssen den Verlust der Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. 

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Sie müssen den Verlust unverzüglich anzeigen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Um die Anzeige schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:

  • Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
  • die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
  • die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).

Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Anzeige des Verlustes von erlaubnisbedürftigen Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden
  • Verlust von Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden ist unverzüglich bei der zuständigen Waffenbehörde anzuzeigen
  • Zusätzlich Verlustanzeige bei der Polizei erforderlich
  • Erlaubnisurkunden sind Waffenbesitzkarte, Jagdschein, Munitionserwerbschein, Waffenschein, Kleiner Waffenschein, Schießerlaubnis, Europäischer Feuerwaffenpass, Ersatzbescheinigung für Waffenbesitzkarte (WBK), sonstige Erlaubnisurkunden (Verbringungserlaubnis etc.).
  • Unverzügliche Anzeige, wenn sich die Waffen und Erlaubnisurkunden wieder anfinden; Abgabe ggf. ausgestellter Ersatzdokumente bei der zuständigen Waffenbehörde
  • Zuständig: Waffenbehörde

Ansprechpunkt

Waffenbehörde

Zuständige Stelle

Waffenbehörde

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden