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Anzeige des Verlustes von erlaubnisbedürftigen Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden Entgegennahme

Bremen 99089107261000 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089107261000

Leistungsbezeichnung

Anzeige des Verlustes von erlaubnisbedürftigen Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden - Verlust anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

Anzeige Verlust WBK (Synonym), Anzeige Verlust Munition (Synonym), Anzeige Verlust Waffenschein (Synonym), Verlust Munition (Synonym), Verlust Waffenschein (Synonym), Verlust Waffen (Synonym), Anzeige Verlust Waffen (Synonym), Verlust WBK (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Fischen und Jagen (1110200)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie eine Waffe, Munition oder eine waffenrechtliche Erlaubnisurkunde, wie zum Beispiel eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenschein, verloren haben, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Waffenbehörde anzeigen.

Volltext

Sie müssen den Verlust von erlaubnispflichten Waffen, Munition und waffenrechtlichen Erlaubnisurkunden unverzüglich anzeigen. Zu den waffenrechtlichen Erlaubnisurkunden zählen:

  • Waffenbesitzkarte,
  • Munitionserwerbschein,
  • Waffenschein,
  • Kleiner Waffenschein,
  • Schießerlaubnis,
  • Europäischer Feuerwaffenpass,
  • Ersatzbescheinigung für Waffenbesitzkarte oder Waffenschein,
  • sonstige Erlaubnisurkunden (z. B. Waffenhandels- oder -herstellungserlaubnis, Mitnahme- oder Verbringungserlaubnis, Ausnahmeerlaubnis für das Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen).

Sie können in einer Anzeige auch den Verlust mehrerer Waffen/Munition und Erlaubnisurkunden angeben.

Zeigen Sie an, dass Sie Erlaubnisurkunden verloren haben, sollten Sie mit der Anzeige auch gleich beantragen, dass Ihnen Ersatzdokumente ausgestellt werden.

Zusätzlich müssen Sie bei der Polizei anzeigen, dass Sie Waffen und/oder Erlaubnisurkunden verloren haben.

Finden Sie die Waffen und Erlaubnisse wieder, müssen Sie dies bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Eventuell ausgestellte Ersatzdokumente müssen Sie wieder abgeben.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)

Voraussetzungen

Sie haben eine Waffe, Munition oder eine Erlaubnisurkunde verloren.

Kosten

Die Gebühren können unterschiedlich sein und sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Weitere Informationen zu Gebühren finden Sie in der Kostenverordnung für die innere Verwaltung. Den Link dorthin finden Sie unter "Rechtsgrundlagen" - "Kostenverordnung für die innere Verwaltung (InKostV)".

Verfahrensablauf

Sie müssen den Verlust der Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. 

Beantragung in Papierform 

  • Den Antrag zum Ausdrucken können Sie per E- Mail unter waffenundjagd@ordnungsamt.bremen.de anfordern oder Sie erhalten ihn vor Ort bei der zuständigen Stelle in Papierform.
  • Füllen Sie den Antrag aus.
  • Die erforderlichen Unterlagen fügen Sie in Kopie dem Antrag hinzu.
  • Senden Sie alles per Post zu oder geben Sie die Unterlagen vor Ort nach vorheriger Terminabsprache ab. Der ausgefüllte Antrag sollte bei der zuständigen Stelle abgegeben werden.
  • Sie erhalten den Bescheid per Post.

Bearbeitungsdauer

4 bis 8 Wochen.

Frist

Sie müssen den Verlust sofort anzeigen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden - Verlust anzeigen
  • Verlust von Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden ist unverzüglich bei der zuständigen Waffenbehörde anzuzeigen
  • Zusätzlich Verlustanzeige bei der Polizei erforderlich
  • Erlaubnisurkunden sind Waffenbesitzkarte, Jagdschein, Munitionserwerbschein, Waffenschein, Kleiner Waffenschein, Schießerlaubnis, Europäischer Feuerwaffenpass, Ersatzbescheinigung für Waffenbesitzkarte (WBK), sonstige Erlaubnisurkunden (Verbringungserlaubnis etc.).
  • Unverzügliche Anzeige, wenn sich die Waffen und Erlaubnisurkunden wieder anfinden; Abgabe ggf. ausgestellter Ersatzdokumente bei der zuständigen Waffenbehörde
  • Zuständig: Ordnungsamt | Referat 11 - Waffen- und Jagdangelegenheiten

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden