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Verlust von erlaubnispflichtigen Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden anzeigen

Niedersachsen 99089107261000, 99089107261000 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089107261000, 99089107261000

Leistungsbezeichnung

Verlust von erlaubnispflichtigen Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden anzeigen

Leistungsbezeichnung II

Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden - Verlust anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

Anzeige Verlust Waffen (Synonym), Anzeige Verlust Munition (Synonym), Verlust Munition (Synonym), Verlust WBK (Synonym), Anzeige Verlust Waffenschein (Synonym), Verlust Waffenschein (Synonym), Anzeige Verlust WBK (Synonym), Verlust Waffen (Synonym), Waffenrechtliche Erlaubnisse (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sicherheit und Ordnung (089)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Fischen und Jagen (1110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

17.08.2023

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Teaser

Sie haben Ihre Waffen, Munition oder eine waffenrechtliche Erlaubnis, wie Waffenbesitzkarte oder Mitnahmeerlaubnis verloren? Dann müssen Sie dies unverzüglich anzeigen.

Volltext

Wenn Sie Waffen, Munition oder Erlaubnisse, wie Waffenbesitzkarte oder Mitnahmeerlaubnis, verloren haben, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen.

Sie müssen den Verlust aller waffenrechtlichen Erlaubnisse anzeigen. Zu den waffenrechtlichen Erlaubnissen zählen:

Waffenbesitzkarte, Jagdschein, Munitionserwerbschein, Waffenschein, Kleiner Waffenschein, Schießerlaubnis, Europäischer Feuerwaffenpass, Ersatzbescheinigung für WBK, sonstige Erlaubnisurkunden (Verbringungserlaubnis etc.).

Sie können in einer Anzeige auch den Verlust mehrerer Waffen/Munition und Erlaubnisse angeben.

Zeigen Sie an, dass Sie Erlaubnisse verloren haben, sollten Sie mit der Anzeige auch gleich beantragen, dass Ihnen Ersatzdokumente ausgestellt werden.

Zusätzlich müssen Sie bei der Polizei anzeigen, dass Sie Waffen und Erlaubnisse verloren haben.

Finden Sie die Waffen und Erlaubnisse wieder, müssen Sie dies bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Eventuell ausgestellte Ersatzdokumente müssen Sie wieder abgeben.

Um die Anzeige schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:

  • Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
  • die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
  • die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).

Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)

Voraussetzungen

Keine. 

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Sie können den Verlust der Waffen, Munition oder Erlaubnisse schriftlich oder online anzeigen.

Wenn Sie den Verlust schriftlich anzeigen wollen:

  • Sie füllen das Formular aus, das Sie bei der zuständigen Waffenbehörde erhalten.
  • Sie schicken das unterschriebene Formular an die zuständige Waffenbehörde.
  • Sie können die zuständige Waffenbehörde auch persönlich aufsuchen.

Wenn Sie den Verlust online anzeigen wollen:

Sie reichen den Anzeige über den Online-Service der zuständigen Waffenbehörde ein.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Sie müssen den Verlust unverzüglich anzeigen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Verpflichtungsklage beim Verwaltungsgericht 

Kurztext

  • Anzeige des Verlustes von erlaubnisbedürftigen Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden
  • Verlust von Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden ist unverzüglich bei der zuständigen Waffenbehörde anzuzeigen
  • Zusätzlich Verlustanzeige bei der Polizei erforderlich
  • Erlaubnisurkunden sind Waffenbesitzkarte, Jagdschein, Munitionserwerbschein, Waffenschein, Kleiner Waffenschein, Schießerlaubnis, Europäischer Feuerwaffenpass, Ersatzbescheinigung für Waffenbesitzkarte (WBK), sonstige Erlaubnisurkunden (Verbringungserlaubnis etc.).
  • Unverzügliche Anzeige, wenn sich die Waffen und Erlaubnisurkunden wieder anfinden; Abgabe ggf. ausgestellter Ersatzdokumente bei der zuständigen Waffenbehörde
  • Zuständig: Waffenbehörde

Ansprechpunkt

Waffenbehörde

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein