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Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden - Verlust anzeigen

Hessen 99089107261000, 99089107261000 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089107261000, 99089107261000

Leistungsbezeichnung

Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden - Verlust anzeigen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

Verlust Waffen (Synonym), Anzeige Verlust Waffenschein (Synonym), Verlust Munition (Synonym), Anzeige Verlust Waffen (Synonym), Verlust Waffenschein (Synonym), Verlust WBK (Synonym), Anzeige Verlust Munition (Synonym), Anzeige Verlust WBK (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sicherheit und Ordnung (089)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Fischen und Jagen (1110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

01.06.2023

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Teaser

Wenn Sie eine Waffe, Munition oder eine waffenrechtliche Erlaubnis, wie Waffenbesitzkarte oder Mitnahmeerlaubnis verloren haben, dann müssen Sie dies anzeigen.

Volltext

Sie müssen den Verlust aller waffenrechtlichen Erlaubnisse anzeigen. Zu den waffenrechtlichen Erlaubnissen zählen: Waffenbesitzkarte, Jagdschein, Munitionserwerbschein, Waffenschein, Kleiner Waffenschein, Schießerlaubnis, Europäischer Feuerwaffenpass, Ersatzbescheinigung für WBK, sonstige Erlaubnisurkunden (z. B. Verbringungserlaubnis).

Sie können in einer Anzeige auch den Verlust mehrerer Waffen/Munition und Erlaubnisse angeben.

Zeigen Sie an, dass Sie Erlaubnisse verloren haben, sollten Sie mit der Anzeige auch gleich beantragen, dass Ihnen Ersatzdokumente ausgestellt werden.

Finden Sie die Waffen und Erlaubnisse wieder, müssen Sie dies bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Eventuell ausgestellte Ersatzdokumente müssen Sie wieder abgeben.

Um die Anzeige schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:

  • Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
  • die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
  • die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).

Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)

Voraussetzungen

Sie haben eine Waffe, Munition oder eine Erlaubnis verloren.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Sie müssen den Verlust der Waffen, Munition oder Erlaubnisse bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. 

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Sie müssen den Verlust unverzüglich anzeigen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

•    Anzeige des Verlustes von erlaubnisbedürftigen Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden 
•    Verlust von Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden ist unverzüglich bei der zuständigen Waffenbehörde anzuzeigen
•    Zusätzlich Verlustanzeige bei der Polizei erforderlich
•    Erlaubnisurkunden sind Waffenbesitzkarte, Jagdschein, Munitionserwerbschein, Waffenschein, Kleiner Waffenschein, Schießerlaubnis, Europäischer Feuerwaffenpass, Ersatzbescheinigung für Waffenbesitzkarte (WBK), sonstige Erlaubnisurkunden (Verbringungserlaubnis etc.).
•    Unverzügliche Anzeige, wenn sich die Waffen und Erlaubnisurkunden wieder anfinden; Abgabe ggf. ausgestellter Ersatzdokumente bei der zuständigen Waffenbehörde
•    Zuständig: Waffenbehörde (in Hessen: Landkreis oder kreisfreie Stadt, in dem oder in der sich Ihr Wohnsitz befindet)
 

Ansprechpunkt

In Hessen sind die Kreisordnungsbehörden (Landkreise und kreisfreie Städte) als Waffenbehörden zuständig.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Waffenbehörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt), in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.

Formulare

nicht vorhanden