Anzeige des Verlustes von erlaubnisbedürftigen Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden Entgegennahme
Inhalt
Anzeige des Verlustes von erlaubnisbedürftigen Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden Entgegennahme
Begriffe im Kontext
Feuerwaffe (Synonym), Schusswaffe (Synonym), WBK (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
POL-waffenbehoerde
§ 37b Absatz 3 Waffengesetz (WaffG)
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__37b.html
Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts
(GebOWaffR)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G
www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__37b.html
Gebührenordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Waffenrechts
(GebOWaffR)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffRGebOHAV8Anlage/part/G
Wenn Sie eine Waffe, Munition oder eine waffenrechtliche Erlaubnisurkunde, wie zum Beispiel eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenschein, verloren haben, müssen Sie dies der zuständigen Waffenbehörde anzeigen.
Wenn Sie
Zusätzlich müssen Sie bei der Polizei anzeigen, dass Sie Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden verloren haben.
- erlaubnispflichtige Waffen,
- erlaubnispflichtige Munition oder
- waffenrechtliche Erlaubnisurkunden
- Waffenbesitzkarte,
- Munitionserwerbschein,
- Waffenschein,
- Kleiner Waffenschein,
- Schießerlaubnis,
- Europäischer Feuerwaffenpass,
- Ersatzbescheinigung für Waffenbesitzkarte oder Waffenschein,
- sonstige Erlaubnisurkunden (Waffenhandels- oder -herstellungserlaubnis, Mitnahme- oder Verbringungserlaubnis, Ausnahmeerlaubnis für das Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen)
Zusätzlich müssen Sie bei der Polizei anzeigen, dass Sie Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden verloren haben.
Sie haben mindestens eine Waffe, Munition oder waffenrechtliche Erlaubnisurkunde verloren.
Für die Entgegennahme der Anzeige: Keine
Für die Ausstellung von waffenrechtlichen Ersatzdokumenten fallen je nach Dokumentenart Kosten an.
Für die Ausstellung von waffenrechtlichen Ersatzdokumenten fallen je nach Dokumentenart Kosten an.
- Sie zeigen den Verlust der Waffe, Munition oder waffenrechtlichen Erlaubnisurkunde bei der zuständigen Waffenbehörde an.
- Die zuständige Behörde nimmt Ihre Anzeige zu den Akten.
Zeigen Sie an, dass Sie Erlaubnisurkunden verloren haben, sollten Sie mit der Anzeige auch gleich beantragen, dass Ihnen Ersatzdokumente ausgestellt werden.
Finden Sie die Waffen und Erlaubnisse wieder, müssen Sie dies bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Eventuell ausgestellte Ersatzdokumente müssen Sie wieder abgeben.
Um die Anzeige schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:
Finden Sie die Waffen und Erlaubnisse wieder, müssen Sie dies bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Eventuell ausgestellte Ersatzdokumente müssen Sie wieder abgeben.
Um die Anzeige schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:
- Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
- die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
- die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).
- Verlust von Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden anzeigen
- Verlust von Waffen, Munition oder waffenrechtlichen Erlaubnisurkunden muss zuständiger Behörde und Polizei angezeigt werden