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Staatliche Prüfung zum Psychologischen Psychotherapeuten Zulassung

Baustein Leistungen 99018091007000 Typ 2/3

Steckbrief

Katalog: unbestimmter Freigabestatus

Leistungsschlüssel

99018091007000

Leistungsbezeichnung

Staatliche Prüfung zum Psychologischen Psychotherapeuten Zulassung

Leistungsbezeichnung II

Die Zulassung zur Staatlichen Prüfung zum Psychologischen Psychotherapeuten beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Landesprüfungsamt, Psychologischer Psychotherapeut, Staatsprüfung Psychologischer Psychotherapeut

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsberechtigung (individuell, 018)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

09.10.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Wenn Sie die Ausbildung im Fachgebiet Psychologische Psychotherapie abschließen wollen, müssen Sie eine staatliche Prüfung absolvieren. Die Prüfungszulassung erfolgt auf Antrag. Näheres erfahren Sie hier.

Volltext

Die Ausbildung im Fachgebiet Psychologische Psychotherapie schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.

Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzungen für die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut. Die Prüfungszulassung erfolgt auf Antrag.

Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten dauert in Vollzeit mindestens drei Jahre, in Teilzeit mindestens fünf Jahre.

Sie besteht aus einem theoretischen Teil, einer praktischen Ausbildung mit Krankenbehandlung unter Supervision sowie einer Selbsterfahrung und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Diese umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde
  • ggf. Heiratsurkunde und alle weiteren Urkunden, die eine spätere Namensänderung ausweisen
  • Nachweis über die bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie (die das Fach Klinische Psychologie einschließt) oder eine Bescheinigung über eine gleichwertige Ausbildung
  • Bescheinigung über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen nach § 1 Abs. 4 PsychTh-APrV (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten) (Muster nach Anlage 2 der APrV) im Original
  • mindestens zwei Falldarstellungen nach § 4 Abs. 6 PsychTh-APrV, die von der Ausbildungsstätte als Prüfungsfall angenommen wurden (jeweils in vierfacher Ausfertigung; ein Original mit drei Kopien)
  • Bescheinigung der Gleichwertigkeit nach § 5 Abs. 3 Psychotherapeutengesetz über eine andere abgeschlossene Ausbildung (soweit zutreffend)

Voraussetzungen

An der Staatlichen Prüfung können Sie teilnehmen, wenn Sie eine im Inland an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt. Alternativ wird ein gleichwertiges Studium im Ausland benötigt und eine Voll- oder Teilzeitausbildung bei einem der staatlich zugelassenen Ausbildungsinstitute.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Zur staatlichen Prüfung als Psychologischer Psychotherapeut müssen Sie sich anmelden. Verwenden Sie dazu den von der für Sie zuständigen Landesbehörde vorgeschriebenen Vordruck. Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen beim für Sie zuständigen Landesprüfungsamt ein.

Bearbeitungsdauer

Die Zulassung sowie die Ladung zu den Prüfungsterminen sollen dem Prüfling aber spätestens zwei Wochen vor Prüfungsbeginn schriftlich mitgeteilt werden.

Frist

Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten kann nach Reform der psychotherapeutischen Ausbildung nur noch bis zum bis zum 1. September 2032 abgeschlossen werden, sofern ein zur Teilnahme an der postgradualen Ausbildung berechtigende Studium vor dem 1. September 2020 begonnen oder abgeschlossen wurde. Nach dem 1. September 2032 kann nur noch eine Approbation nach Psychotherapeutengesetz vom 15. November 2019 erlangt werden.

Die gesetzlichen Grundlagen sehen keine ausdrückliche Antragsfrist vor. Üblicherweise werden von den zuständigen Behörden für die Prüfungen im Herbst eine Antragsfrist bis zum 10. Juni und für die Prüfungen im Frühjahr eine Antragsfrist bis zum 10. Januar gesetzt. Für nähere Auskünfte ist die jeweils zuständige Landesbehörde zu kontaktieren.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keinen bundesweit einheitlichen Online-Dienst für die Zulassung zur Staatsprüfung. Ggf. sind bei den zuständigen Landesbehörden Online-Dienste eingerichtet.

Weiterführende Informationen sind auf den Internetseiten der jeweils zuständigen Landesbehörden zu finden.

Rechtsbehelf

Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

  • Staatliche Prüfung zum Psychologischen Psychotherapeuten Zulassung
  • Die Ausbildung im Fachgebiet Psychologische Psychotherapie schließt mit einer staatlichen Prüfung ab
  • Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzungen für die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut
  • Die Prüfungszulassung erfolgt auf Antrag
  • Zuständig: Zuständig ist die Behörde des Landes, in dem der Prüfling im Zeitpunkt der Antragstellung auf Zulassung zur Staatsprüfung an der Ausbildung teilnimmt. Die Zuständigkeit innerhalb des zuständigen Bundeslandes richtet sich nach den dort geltenden Landesregelungen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden