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Psychologische(r) Psychotherapeut(in), Prüfungszulassung beantragen

Sachsen 99018091007000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018091007000

Leistungsbezeichnung

Psychologische(r) Psychotherapeut(in), Prüfungszulassung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Psychologische(r) Psychotherapeut(in), Prüfungszulassung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Die Ausbildung im Fachgebiet Psychologische Psychotherapie schließt eine staatliche Prüfung ein. Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzungen für die Approbation als Psychologische(r) Psychotherapeut(in). Die Prüfungszulassung in Sachsen erfolgt auf Antrag durch die Landesdirektion.

Volltext

Die Ausbildung im Fachgebiet Psychologische Psychotherapie schließt eine staatliche Prüfung ein. Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzungen für die Approbation als Psychologische(r) Psychotherapeut(in). Die Prüfungszulassung in Sachsen erfolgt auf Antrag durch die Landesdirektion.

Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten dauert in Vollzeit mindestens drei Jahre, in Teilzeit mindestens fünf Jahre. Sie besteht aus einem theoretischen Teil, einer praktischen Ausbildung mit Krankenbehandlung unter Supervision sowie einer Selbsterfahrung und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Diese umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.

Erforderliche Unterlagen

Ihrer Anmeldung müssen Sie unter anderem beilegen:

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde (nur bei Namensänderung)
  • Nachweis über die bestandene Prüfung im Studiengang Psychologie (die das Fach Klinische Psychologie einschließt) oder eine Bescheinigung über eine gleichwertige Ausbildung sowie Diplomurkunde (jeweils im Original und einer Kopie)
  • Bescheinigung über die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen (Original)
  • Ausbildungsvertrag (Kopie ausreichend)
  • 2 bestätigte Falldarstellungen (je 1 Kurzdarstellung und eine Langfassung), die von der Ausbildungsstätte als Prüfungsfall angenommen wurden, in jeweils 4-facher Ausfertigung (auf Papier)

Weitere Unterlagen sind im Antragsvordruck genannt.

Voraussetzungen

An der Staatlichen Prüfung in Sachsen können Sie teilnehmen, wenn Sie an einer Voll- oder Teilzeitausbildung bei einem der zugelassenen sächsischen Institute teilgenommen haben.

Kosten

Festlegung zur Eignungsprüfung: EUR 50,00 – EUR 100,00

Verfahrensablauf

Zur staatlichen Prüfung als Psychologische(r) Psychotherapeut(in) müssen Sie sich schriftlich anmelden.

  • Füllen Sie das Formular zur Antragstellung (siehe –> Formulare und weitere Angebote) vollständig aus.
  • Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen (siehe –> Erforderliche Unterlagen) bei.
  • Reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle ein.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Anmeldeschluss: 10.01. / 10.06.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

­nicht anwendbar

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden