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Staatliche Prüfung zum Psychologischen Psychotherapeuten Zulassung

Hamburg 99018091007000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018091007000

Leistungsbezeichnung

Staatliche Prüfung zum Psychologischen Psychotherapeuten Zulassung

Leistungsbezeichnung II

Zur Prüfung zur Psychologischen Psychotherapeutin / zum Psychologischen Psychotherapeuten anmelden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Sozialbehörde G LPA Gesundheitsberufe

Handlungsgrundlage

§ 22 Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO)
https://www.gesetze-im-internet.de/psychthappro/__21.html

Teaser

Bevor Sie als staatlich geprüfte psychologische Psychotherapeutin oder staatlich geprüfter psychologischer Psychotherapeut arbeiten dürfen, müssen Sie die Prüfungen bestehen.

Volltext

Bevor Sie als staatlich geprüfte psychologische Psychotherapeutin oder staatlich geprüfter psychologischer Psychotherapeut arbeiten dürfen, müssen Sie die Prüfungen bestehen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Geburtsurkunde, bei Namensänderung entsprechende Bescheinigung
  • Nachweis über bestandene Abschlussprüfung
  • Bescheinigung über die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen
  • Ergänzende Bescheinigung
  • 2 Falldarstellungen

Voraussetzungen

  • Sie haben die Abschlussprüfung erfolgreich abgeschlossen.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Beantragung erfolgt online, Kontakt über das Anmeldeverfahren

Bearbeitungsdauer

2 - 4 Wochen und je nach Einzelfall

Frist

Altes Verfahren für Ausbildungsbeginn vor dem 01.09.2020:
  • 10.01 für die Frühjahrsprüfung
  • 10.06. für die Herbstprüfung
Neues Verfahren für Ausbildungsbeginne ab dem 01.09.2020:
  • im Wintersemester bis 10.12.
  • im Sommersemester bis  10.05. 

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Stelle erheben.

Kurztext

  • Für die Ausübung des Berufs als Psychologische Psychotherapeutin beziehungsweise Psychologischer Psychotherapeut braucht die Person
    • eine abgeschlossene Ausbildung
    • die bestandene Prüfung
    • die Approbation.
  • Für die Prüfung kann sich die Person online anmelden.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Formulare

nicht vorhanden

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