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Betrieb einer öffentlichen Apotheke Erlaubnis

Baustein Leistungen 99004002005000 Typ 2/3

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99004002005000

Leistungsbezeichnung

Betrieb einer öffentlichen Apotheke Erlaubnis

Leistungsbezeichnung II

Betriebserlaubnis für Apotheke beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Neueröffnung Apotheke, Apothekenbetriebserlaubnis, Apotheke übernehmen, Antrag auf Betriebserlaubnis, Apotheke eröffnen, Übernahme Apotheke, Arzneimittel

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Apotheken (individuell, 004)

Verrichtungskennung

Erlaubnis (005)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.10.2020

Fachlich freigegeben durch

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV) Referat 44: Pharmazie, Umwelthygiene und Toxikologie Contrescarpe 72, 28195 Bremen

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Wenn Sie eine Apotheke neu eröffnen oder übernehmen wollen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Betriebserlaubnis stellen.

Volltext

In den einzureichenden Unterlagen weisen Sie Ihre Qualifikation als Erlaubnisinhaber nach, weisen nach, dass Sie über geeignete Betriebsräume verfügen und versichern eidesstattlich, bestimmte gesetzliche Vorgaben einzuhalten.

Es empfiehlt sich, vor Antragstellung Kontakt zu der für Sie zuständigen Behörde aufzunehmen, um den Umfang der notwendigen Unterlagen für Ihren Antrag zu klären.

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlagen ergeben sich aus dem Apothekengesetz.

Näheres zu Art und Umfang der Unterlagen können Sie mit der für Sie zuständigen Behörde klären.

Voraussetzungen

Die Erlaubnis ist auf Antrag zu erteilen, wenn Sie alle Anforderungen gemäß § 2 Apothekengesetz erfüllen.

Kosten

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde ein.
  • Die Behörde fordert gegebenenfalls weitere Dokumente an.
  • Die Betriebserlaubnis wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
  • Bei einer Neueröffnung wird ein Termin zur Abnahmebesichtigung der betriebsbereiten Apotheke vor Betriebsaufnahme vereinbart.

Bearbeitungsdauer

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

Frist

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

-Apotheke darf nur mit Erlaubnis betrieben werden

-Antrag ist schriftlich zu stellen

-Behörde kann ggf. weitere Dokumente anfordern

-Zuständigkeit ist in Ländern unterschiedlich geregelt.

Ansprechpunkt

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

Zuständige Stelle

Die zuständige Behörde gemäß § 1 (2) Apothekengesetz können Sie bei der für Sie zuständigen Apothekerkammer erfragen.

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden