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Betrieb einer öffentlichen Apotheke Erlaubnis

Bremen 99004002005000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99004002005000

Leistungsbezeichnung

Betrieb einer öffentlichen Apotheke Erlaubnis

Leistungsbezeichnung II

Betriebserlaubnis für eine Apotheke beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie eine Apotheke neu eröffnen oder übernehmen wollen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Betriebserlaubnis stellen.

Volltext

In den einzureichenden Unterlagen weisen Sie Ihre Qualifikation als Erlaubnisinhaber nach, weisen nach, dass Sie über geeignete Betriebsräume verfügen und versichern eidesstattlich, bestimmte gesetzliche Vorgaben einzuhalten.

Erforderliche Unterlagen

  • Näheres im Merkblatt

    Näheres zu Art und Umfang der Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zum Antrag auf Erteilung einer Apothekenbetriebserlaubnis unter "Weitere Informationen".

Voraussetzungen

Die Erlaubnis ist auf Antrag zu erteilen, wenn Sie alle Anforderungen gemäß § 2 Apothekengesetz erfüllen.

Kosten

Bitte beachten Sie, dass die Erteilung der Erlaubnis gemäß Ziffer 500.01 der aktuellen bremischen Gesundheitskosten-Verordnung gebührenpflichtig ist. Ggf. notwendige Überwachungsmaßnahmen werden separat gemäß Ziffer 500.08 abgerechnet.

Verfahrensablauf

  • Einreichung der Unterlagen als Scan oder Original, sowie der Vorlage der notwendigen Originalunterlagen (z.B. Mietvertrag, Kaufvertrag)
  • Prüfung der Unterlagen
  • Erteilung der Apothekenbetriebserlaubnis, sofern alle Anforderungen erfüllt sind.

Bearbeitungsdauer

Nach vollständiger Einreichung aller notwendigen Unterlagen in der Regel 4-6 Wochen. Im Falle von Klärungsbedarf kann sich die Bearbeitungsdauer verlängern.

Frist

Bitte reichen Sie Ihren vollständigen Antrag mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Öffnungstermin ein.

Weiterführende Informationen

Informationen über den Betrieb von Apotheken im Internetangebot der ABDA: [https://www.abda.de/apotheke-in-deutschland/grundlagen-fuer-den-apothekenbetrieb/] Liste der Apothekerkammern unter: [https://www.abda.de/ueber-uns/bak/]

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Betriebserlaubnis für Apotheke beantragen
  • Apotheke darf nur mit Erlaubnis betrieben werden
  • Antrag ist schriftlich zu stellen
  • Behörde kann ggf. weitere Dokumente anfordern
  • Zuständig: Referat 44 Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV).

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden