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Betriebserlaubnis einer öffentlichen Apotheke beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99004002005000, 99004002005000 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99004002005000, 99004002005000

Leistungsbezeichnung

Betriebserlaubnis einer öffentlichen Apotheke beantragen

Leistungsbezeichnung II

Betriebserlaubnis für Apotheke beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

Neueröffnung Apotheke (Synonym), Apotheke eröffnen (Synonym), Übernahme Apotheke (Synonym), Antrag auf Betriebserlaubnis (Synonym), Arzneimittel (Synonym), Apothekenbetriebserlaubnis (Synonym), Apotheke übernehmen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Apotheken (004)

Verrichtungskennung

Erlaubnis (005)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.06.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Wenn Sie eine Apotheke neu eröffnen oder übernehmen wollen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Betriebserlaubnis stellen.

Volltext

In den einzureichenden Unterlagen weisen Sie Ihre Qualifikation als Erlaubnisinhaber nach, weisen nach, dass Sie über geeignete Betriebsräume verfügen und versichern eidesstattlich, bestimmte gesetzliche Vorgaben einzuhalten.

Es empfiehlt sich, vor Antragstellung Kontakt zu der für Sie zuständigen Behörde aufzunehmen, um den Umfang der notwendigen Unterlagen für Ihren Antrag zu klären.

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlagen ergeben sich aus dem Apothekengesetz.

Näheres zu Art und Umfang der Unterlagen können Sie mit der für Sie zuständigen Behörde klären.

Voraussetzungen

Die Erlaubnis ist auf Antrag zu erteilen, wenn Sie alle Anforderungen gemäß § 2 Apothekengesetz erfüllen.

Kosten

Die Kosten für die Bearbeitung des Antrages auf Erteilung einer Erlaubnis

  • zum Betrieb einer Apotheke EUR 600,00 - 2.000
  • zum Betrieb mehrerer öffentlicher Apotheken: EUR 700,00 - 3.500

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde ein.
  • Die Behörde fordert gegebenenfalls weitere Dokumente an.
  • Die Betriebserlaubnis wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
  • Bei einer Neueröffnung wird ein Termin zur Abnahmebesichtigung der betriebsbereiten Apotheke vor Betriebsaufnahme vereinbart.

Bearbeitungsdauer

8 Wochen

8 Wochen

Frist

Der Antrag auf Erlaubnis zum Betrieb einer oder mehrerer Apotheken ist mindestens 8 Wochen vor gewünschtem Eröffnungstermin bzw. Übernahmetermin bei der zuständigen Behörde zu stellen.

Der Antrag auf Erlaubnis zum Betrieb einer oder mehrerer Apotheken ist mindestens 8 Wochen vor gewünschtem Eröffnungstermin bzw. Übernahmetermin bei der zuständigen Behörde zu stellen.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

  • Apotheke darf nur mit Erlaubnis betrieben werden
  • Antrag ist schriftlich zu stellen
  • Behörde kann ggf. weitere Dokumente anfordern
  • Zuständigkeit ist in Ländern unterschiedlich geregelt.

Ansprechpunkt

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales
 

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein