Betriebserlaubnis einer öffentlichen Apotheke beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn Sie eine Apotheke neu eröffnen oder übernehmen wollen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Betriebserlaubnis stellen.
In den einzureichenden Unterlagen weisen Sie Ihre Qualifikation als Erlaubnisinhaber nach, weisen nach, dass Sie über geeignete Betriebsräume verfügen und versichern eidesstattlich, bestimmte gesetzliche Vorgaben einzuhalten.
Es empfiehlt sich, vor Antragstellung Kontakt zu der für Sie zuständigen Behörde aufzunehmen, um den Umfang der notwendigen Unterlagen für Ihren Antrag zu klären.
Erforderliche Unterlagen ergeben sich aus dem Apothekengesetz.
Näheres zu Art und Umfang der Unterlagen können Sie mit der für Sie zuständigen Behörde klären.
Die Erlaubnis ist auf Antrag zu erteilen, wenn Sie alle Anforderungen gemäß § 2 Apothekengesetz erfüllen.
Die Kosten für die Bearbeitung des Antrages auf Erteilung einer Erlaubnis
- zum Betrieb einer Apotheke EUR 600,00 - 2.000
- zum Betrieb mehrerer öffentlicher Apotheken: EUR 700,00 - 3.500
- Sie reichen Ihren schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde ein.
- Die Behörde fordert gegebenenfalls weitere Dokumente an.
- Die Betriebserlaubnis wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
- Bei einer Neueröffnung wird ein Termin zur Abnahmebesichtigung der betriebsbereiten Apotheke vor Betriebsaufnahme vereinbart.
Der Antrag auf Erlaubnis zum Betrieb einer oder mehrerer Apotheken ist mindestens 8 Wochen vor gewünschtem Eröffnungstermin bzw. Übernahmetermin bei der zuständigen Behörde zu stellen.
Der Antrag auf Erlaubnis zum Betrieb einer oder mehrerer Apotheken ist mindestens 8 Wochen vor gewünschtem Eröffnungstermin bzw. Übernahmetermin bei der zuständigen Behörde zu stellen.
- Apotheke darf nur mit Erlaubnis betrieben werden
- Antrag ist schriftlich zu stellen
- Behörde kann ggf. weitere Dokumente anfordern
- Zuständigkeit ist in Ländern unterschiedlich geregelt.
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein