Bebauungspläne
Inhalt
Begriffe im Kontext
Plankammer (Synonym), Bauleitplan (Synonym), B-Plan (Synonym), Vorhabenbezogener Bauleitplan (Synonym), Staffel- und Gewerbeplan (Synonym), Bebauungsplan (Synonym)
- Bauplanung (2050400)
- Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
- Standortsuche (2050200)
Fachlich freigegeben am
29.02.2024
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Wollen Sie wissen, was und wie auf einem Grundstück gebaut werden darf?
Sie benötigen einen Auszug aus dem Bauleitplan, weil Sie einen Bauantrag stellen wollen?
- Für genehmigungspflichtige Bauvorhaben benötigen Sie einen aktuell gültigen Bauleitplan als Bauvorlage.
- Der Bauleitplan gibt darüber Auskunft, ob ein Grundstück bebaut werden kann und in welcher Art.
- Ein Bauleitplan ist verbindlich. Er legt u.a. die Art und das Maß der möglichen baulichen Nutzung, die Bauweise, die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen fest.
- Der Bauleitplan besteht aus dem Plan und den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen.
- Auszüge aus dem Bauzleitplan können als Druck oder digital kostenpflichtig abgegeben werden. Im Internet sind sie kostenfrei einzusehen und auch auszudrucken.
Gebühr:
17€
für einen Auszug in DIN A 4 als PDF oder Ausdruck; bei größeren Ausschnitten oder ganzen Bauleitplänen richtet sich der Preis nach der tatsächlichen Größe.
3 Tag(e)
bei Anfragen per Post oder per E-Mail. Bei persönlicher Vorsprache sofort im Service Center Bau.
- Frau Ulrike Lühr-HabedankPlanservice
E-Mail: planservice@bau.bremen.de
Telefon: +49 421 361-2375
Fax: +49 421 361-10422