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Bebauungsplan Auskunft

Baustein Leistungen 99012011023000 Typ 3

Steckbrief

Katalog: unbestimmter Freigabestatus

Leistungsschlüssel

99012011023000

Leistungsbezeichnung

Bebauungsplan Auskunft

Leistungsbezeichnung II

Auskunft zu einem Bebauungsplan beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Bauleitplan, Hausbau, Baugebiet, Planzeichnung, Baugenehmigung, Bauvorhaben, Immobilienerwerb, Wohnungsbau, B-Plan, Grundstück, Bauplanungsrecht, Vorhaben- und Erschließungsplan, bauen, Baustelle, Fertighausbau, Bauplan, Bauleitplanung, Immobilien, Bauplanung Umweltschutz, Infrastruktur, Bauplanung, Bebauungsplan

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (individuell, 012)

Verrichtungskennung

Auskunft (023)

SDG Informationsbereiche

  • nicht SDG-relevant

Lagen Portalverbund

  • Bauplanung (2050400)
  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Standortsuche (2050200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.07.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (gold)

Teaser

Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Bebauungsplans bei der zuständigen Kommune beantragen.

Volltext

Sie können über die Inhalte eines Bebauungsplanes (Bauleitplan) Auskunft beantragen. Die Kommune ist verpflichtet Ihnen die gewünschte Auskunft zu geben.

Ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest,

  • wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
  • welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
  • welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen.

Zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:

  • Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen,
  • Begründungen mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen sowie
  • Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

Keine

Kosten

Es fallen keine Kosten an. 

Verfahrensablauf

  • Prüfen Sie zuerst, ob Ihre Kommune den gewünschten Bebauungsplan im Internet bereitgestellt hat.
  • Wenden Sie sich ansonsten persönlich, telefonisch, per Post oder per E-Mail an die für den Bebauungsplan zuständige Kommune.
  • Die Kommune entscheidet anschließend, wie die Auskunft gewährt wird:
    • vor Ort bei der zuständigen Behörde
    • online
    • per Post

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es gibt keine Fristen. Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Kurztext

  • Bebauungsplan Auskunft
  • Auskunft zum Inhalt eines Bebauungsplans erhalten
  • neue Bebauungspläne sind online abrufbar. Einsicht auf Älter muss je nach Kommune noch beantragt werden
  • zuständige Behörde beziehungsweise Verfahrensträger ist verpflichtet, Auskunft zu erteilen
  • Antrag auf Auskunft kann formlos gestellt werden
  • abhängig von zuständiger Kommune kann der Antrag per Post, online oder per Mail gestellt werden
  • ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest:
    • wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
    • welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
    • welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen
  • zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:
    • Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen
    • Begründung mit z.B. Angabe der Entscheidungen und Überlegungen
    • Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt
  • zuständig: örtlich zuständige Kommune, in der das im Bebauungsplan beschriebene Baugebiet liegt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden