Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Errichtung von Luftfahrthindernissen Genehmigung

Baustein Leistungen 99080044006000 Typ 2

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99080044006000

Leistungsbezeichnung

Errichtung von Luftfahrthindernissen Genehmigung

Leistungsbezeichnung II

Genehmigung zur Errichtung von Luftfahrthindernissen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Windenergieanlage, Mobilfunkmast, Luftrechtliche Genehmigung, Skybeamer, Genehmigung von Luftfahrthindernissen, Freileitungen errichten, Mast, Baugerät, Flughafen, sicherer Luftraum, Kran, Genehmigung Luftfahrthindernis, Bodenvertiefungen Genehmigung, Bau, Geräte errichten, Flughafensicherheit, Anlagen errichten, Bäume errichten, Luftfahrthindernis, Errichtung von Luftfahrthindernissen

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Luftverkehr (individuell, 080)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

10.11.2023

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (gold)

Teaser

Sie möchten ein Luftfahrthindernis errichten? Dann müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen im Voraus eine Genehmigung bei der zuständigen Luftfahrtbehörde beantragen.

Volltext

Wenn Sie Anlagen, Bäume oder Geräte errichten wollen, zum Beispiel einen Kran, kann die Sicherheit des Luftverkehrs gefährdet sein. Auch Bodenvertiefungen zählen unter Umständen als Gefährdung. Deshalb benötigen Sie dafür unter bestimmten Bedingungen eine Genehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde. Den Antrag können Sie je nach Bundesland schriftlich oder online stellen.

Sollte für Ihr Vorhaben bereits eine Baugenehmigung vorliegen, ist eine zusätzliche Genehmigung der Luftfahrtbehörde hingegen nicht notwendig.

Eine Gefährdung des Luftverkehrs entsteht vor allem in der Nähe von Flugplätzen, Flughäfen oder Landeplätzen für Hubschrauber. Wie hoch Ihr Bauvorhaben sein darf, hängt daher auch von der Nähe im Umkreis zu einem solchen Ort ab. Die Luftfahrtbehörde kann bei der Genehmigung eines Flugplatzes bestimmen, dass ihre Zustimmung für eine Baugenehmigung in folgenden Fällen notwendig ist:

  • im Radius von 1,5 Kilometern eines Flugplatzes für alle Bauvorhaben
  • bei Bauwerken, die 25 Meter höher als der Flugplatz sind und im Radius von 4 Kilometern des Flugplatzes liegen

Dieser Bereich wird beschränkter Bauschutzbereich genannt. Auch außerhalb des beschränkten Bauschutzbereiches können sehr hohe Hindernisse oder Hindernisse auf Bodenerhebungen genehmigungspflichtig sein. Auskunft zu Genehmigungspflicht für Ihr Vorhaben gibt Ihnen die zuständige Luftfahrtbehörde.

Stellen Sie den Antrag vor Beginn des Vorhabens. Geben Sie dabei die Art des Luftfahrthindernisses, den Standort und die Höhe in Metern über Grund und in Metern über Normal Null der Spitze des Luftfahrthindernisses an. Geben Sie auch das Errichtungsdatum und bei vorübergehenden Hindernissen die Dauer, bis wann das Hindernis vorhanden sein wird, an.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag mit Angaben zu:
    • Art des Luftfahrthindernisses
    • Standort, geografische Standortkoordinaten in Grad, Minuten und nach dem World Geodetic System 1984 (WGS 84)
    • Höhe in Metern über Grund und in Metern über Normal Null der Spitze des Luftfahrthindernisses sowie
    • Errichtungsdatum und
    • bei vorübergehenden Hindernissen die Dauer des Vorhandenseins
  • Skizze oder Ansichtszeichnung des Hindernisses
  • Lageplan oder topographische Karte im Maßstab 1:10.000 oder 1:25.000 mit Standort und Ausdehnung des Hindernisses, zum Beispiel Kranstandort und Auslegerbreite

Voraussetzungen

  • Die Genehmigung wird auf folgender Grundlage erteilt:
    • Lage und Höhe des Luftfahrthindernisses
    • wenn eine Gefährdung der Luftfahrt nicht zu erwarten ist
    • falls notwendig, unter Auflagen, zum Beispiel zur Kennzeichnung

Kosten

Gebühr: 70€ - 5.000€

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

2 Monat(e)

Frist

Antragsfrist: 2 Monat(e)
vor Beginn der Errichtung der Luftfahrthindernisse
Genehmigungsfiktion: 2 Monat(e)
nach Einreichung der vollständigen Unterlagen, falls die Luftfahrtbehörde die Frist nicht vorher verlängert hat

Hinweise

Die Luftfahrtbehörde informiert Eigentümerinnen und Eigentümer betroffener Grundstücke über die Neu-Festsetzung von Bauschutzbereichen an Flugplätzen.

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Errichtung von Luftfahrthindernissen Genehmigung
  • Wer ein Luftfahrthindernis errichten möchte, braucht unter Umständen vorher eine luftrechtliche Genehmigung
  • Luftfahrthindernisse sind je nach Lage und Höhe z. B:
    • Bäume
    • Baugeräte
    • Kräne
    • Masten
    • Anlagen, zum Beispiel Windkraftanlage
    • Freileitungen
    • Bodenvertiefungen
  •  Antrag nicht notwendig, wenn schon ein Bauantrag vorliegt
  • erforderliche Angaben:
    • Art des Luftfahrthindernisses
    • Lagebeschreibung des Bauwerks bzw. der Anlage
      • Koordinaten- und Höhenangaben
    • Errichtungsdatum und ggf. Dauer der Standzeit
    • Verantwortliche Aufstellerin oder verantwortlicher Aufsteller
  • Unterschiedliche Höhengrenzen abhängig vom Abstand zu einem Flugplatz, Hubschrauberlandeplatz oder Flughafen
  • Anmeldung je nach Bundesland online oder schriftlich
  • Frist: abhängig vom Bundesland
  • zuständig: Luftfahrtbehörde des jeweiligen Bundeslandes

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden