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Jahresmeldung Aalbesatz Entgegennahme

Baustein Leistungen 99042033261000 Typ 2

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99042033261000

Leistungsbezeichnung

Jahresmeldung Aalbesatz Entgegennahme

Leistungsbezeichnung II

Jahresmeldung über Aalbesatz abgeben

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Aale, Aalverordnung, Aalfang, Aalfischerei

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Fischerei (individuell, 042)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für und Anforderungen an Erzeugnisse

Lagen Portalverbund

  • Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)
  • Wasser, Gewässer und Boden (1170200)
  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Statistische Erhebungen und Meldepflichten (2090200)
  • Klima, Natur und Arten (1170100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

14.01.2021

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Ver-braucherschutz (MLLEV)

Handlungsgrundlage

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Wenn Sie Aale in Gewässer einsetzen (Besatz), müssen Sie dies aufzeichnen und als Jahresmeldung an die zuständige Behörde senden.

Volltext

Wenn Sie Aale in Gewässer einsetzen (Besatz), müssen Sie jeden Besatzvorgang in einer Jahresmeldung angeben. Hierbei geben Sie die Besatzgewässer sowie das Gesamtgewicht an.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Keine

Kosten

Verwaltungsgebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Wenn Sie die Jahresmeldung online einreichen möchten:

  • Sie müssen sich nicht registrieren oder einen Account erstellen.
  • Sie füllen die Pflichtfelder des Onlinedienstes aus.
  • Sie erhalten eine Bestätigungsmail an die von Ihnen angegebene Mailadresse.

Wenn Sie die Jahresmeldung postalisch einreichen möchten:

  • Sie fassen mit der Mustervorlage Ihren Aalbesatz zusammen und prüfen ihre Angaben auf Vollständigkeit.
  • Sie senden dieses dann an die obere Fischereibehörde.
  • Sie sind verpflichtet die Dokumente bis zu fünf Jahre aufzubewahren.
  • Die obere Fischereibehörde nimmt Ihre Aufzeichnungen entgegen und prüft diese.
  • Ggf. werden Fragen mit Ihnen direkt geklärt. Die Jahresmeldung wird dann von der Behörde im Fischereiregister eingetragen.

Bearbeitungsdauer

2 - 4 Woche(n)

Frist

Antragsfrist: 2 Monat(e)

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Jahresmeldung Aalbesatz Entgegennahme
  • Aufzeichnungen für jeden Besatzvorgang erstellen
    • Aufzeichnungen für das Kalenderjahr zusammenfassen
  • Jahresmeldung zum Aalbesatz zusenden
  • Aufzeichnungen 5 Jahre aufbewahren
  • Anmeldung online oder schriftlich

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden