Fischerei - Jahresmeldung über Aalbesatz abgeben
Inhalt
Begriffe im Kontext
Aale (Schlagwort), Aalfang (Schlagwort), Aalfischerei (Schlagwort), Aalverordnung (Schlagwort), Fischerei (Schlagwort), Fische (Schlagwort), Tiere (Schlagwort), Jahresmeldung (Schlagwort), Besatzmeldung (Schlagwort), Aslbesatz (Schlagwort), Fischereiregister (Schlagwort)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Wenn Sie Aale in Gewässer einsetzen (Besatz), müssen Sie dies aufzeichnen und als Jahresmeldung an die zuständige Behörde senden.
Verfahrensablauf
1. Reichen Sie die Besatzmeldung ein.
2. Die Fischereibehörde nimmt Ihre Aufzeichnungen entgegen und prüft diese.
3. Die Jahresmeldung wird dann von der Behörde im Fischereiregister eingetragen.
Verfahrensablauf
1. Reichen Sie die Besatzmeldung ein.
2. Die Fischereibehörde nimmt Ihre Aufzeichnungen entgegen und prüft diese.
3. Die Jahresmeldung wird dann von der Behörde im Fischereiregister eingetragen.
- Aufzeichnungen über Aalbesatz des betreffenden Kalenderjahres
Hierbei geben Sie den Zeitpunkt der Besatzmaßnahme, die Herkunft der Fische, deren Art und Altersklasse und deren Masse oder Menge.
- Frist: 30. April des Folgejahres
Sie müssen die Aufzeichnungen für Aalbesatz für das betreffende Kalenderjahr bis zum 30. April des Folgejahres an die untere Fischereibehörde senden.