Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Fischerei - Jahresmeldung über Aalbesatz führen

Thüringen 99042033261000, 99042033261000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99042033261000, 99042033261000

Leistungsbezeichnung

Fischerei - Jahresmeldung über Aalbesatz führen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Fischerei (042)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für und Anforderungen an Erzeugnisse

Lagen Portalverbund

  • Klima, Natur und Arten (1170100)
  • Wasser, Gewässer und Boden (1170200)
  • Statistische Erhebungen und Meldepflichten (2090200)
  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.11.2024

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Teaser

Wenn Sie in Thüringen Aale in Gewässer einsetzen, müssen Sie dies aufzeichnen und gegebenenfalls der zuständigen Behörde vorlegen.

Volltext

Wenn Sie in Thüringen, im Rahmen der fischereilichen Hege, Aale in Gewässer einsetzen, müssen Sie über jede Besatzmaßnahme ein Verzeichnis führen, das sogenannte Besatzbuch.

Die Aufzeichnungen müssen Sie sofort schriftlich vornehmen und auf Verlangen der unteren Fischereibehörde vorlegen.

Erforderliche Unterlagen

Ihre Aufzeichnungen müssen mindestens jeweils Angaben zum Besatzgewässer, Zeitpunkt, zu Herkunft, Stückzahlen und Gewicht der besetzten Fische enthalten.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

keine

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Aufbewahrungsfrist: 5 Jahr(e)
Die Eintragungen müssen Sie ab dem Zeitpunkt der jeweiligen Eintragung für mindestens fünf Jahre aufbewahren.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Fischerei - Jahresmeldung über Aalbesatz führen

  • Wer Aale in Gewässer einsetzt, muss über jede Besatzmaßnahme ein Verzeichnis führen, das sogenannte Besatzbuch.

  • Aal-Besatzbuch führen mit Angaben

    • zum Besatzgewässer, Zeitpunkt, zu Herkunft, Stückzahlen und Gewicht 

    • der unteren Fischereibehörde auf Verlangen vorzulegen.

    • Eintragung für mindestens fünf Jahre aufbewahren

  • Die Eintragungen müssen ab dem Zeitpunkt der jeweiligen Eintragung für mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden.

  • zuständig: Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Ansprechpunkt

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Referat 54 - Wald- und Fischereipolitik, Fachaufsicht über die hoheitlichen Aufgaben der Landesforstanstalt

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden