Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr Erteilung

Baustein Leistungen 99036003001000 Typ 2/3

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99036003001000

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Transportgut, Großtransport, VEMAGS, Abmessungen, Genehmigung, Großraumtransport, Kraftfahrzeug, Antrag, Fahrzeug, Transport, Großraumtransportunternehmen, Erlaubnis, Schwertransportunternehmen, Maße, Ladung, Achslast, Gesamtgewicht, Ausnahmegenehmigung, Schwertransport

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Fahrzeugzulassung (individuell, 036)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Transportgenehmigungen (2110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

20.02.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (gold)

Teaser

Wenn Sie auf öffentlichen Straßen etwas mit einem Fahrzeug transportieren möchten und der Transport schwerer oder größer ist als gesetzlich vorgesehen, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

Volltext

Großraum- und Schwertransporte sind Fahrzeuge oder deren Ladungen, bei denen die gesetzlich vorgeschriebenen Maße und Gewichte überschritten werden.
Sie benötigen eine Erlaubnis und/oder eine Ausnahmegenehmigung für den Verkehr mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen auf öffentlichen Straßen, wenn:

  • die Ladung,
  • die Abmessungen,
  • die Achslast oder
  • das Gesamtgewicht

die gesetzlich allgemeinen zugelassenen Grenzen überschreiten.

Zuständig für Ihre Antragstellung ist die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der Transport beginnt, oder sich der Sitz des den Transport durchführenden Unternehmens befindet. Bei ausländischen Unternehmen ist die Verwaltungsbehörde zuständig, in deren Bezirk erstmalig von der Erlaubnis Gebrauch gemacht wird.

Erforderliche Unterlagen

Ihr Antrag sollte beinhalten:

  • Geltungszeitraum
  • genaue Wegstrecke
  • Abmessungen, Achslast- und Gesamtgewichtsangabe
  • Anschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers
  • schriftlicher Haftungsausschluss
  • Gegebenenfalls Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO),
    • Sie müssen gesondert eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO beantragen, wenn nicht nur die Ladung von den zulässigen Abmessungen abweicht, sondern auch ein Spezialfahrzeug verwendet wird, das bereits unbeladen nicht der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entspricht. Einen Nachweis dieser Ausnahmegenehmigung müssen Sie Ihrem Antrag beifügen.

Je nach Antrag sind weitere Unterlagen erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

Voraussetzungen

  • Für den beantragten Transport darf die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommen.
  • Es müssen geeignete Straßen zur Verfügung stehen.
  • Sie müssen eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.

Kosten

Gebühr: 40€ - 1.300€
Die Kosten für die Beantragung können variieren. Der Gebührenrechner des Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) gibt Ihnen vorab eine Orientierung zur Höhe der Gebühren.

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr können Sie online, per Post oder per Fax beantragen.

Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:

  • Sie reichen den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen über den Online-Dienst Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) ein.
  • Gegebenenfalls benötigt die Behörde weitere Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag hinzufügen müssen. Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Erlaubnis erteilt werden kann.
  • Unter Umständen wird die Erlaubnis unter Auflagen erteilt. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis oder die Ablehnung sowie den Gebührenbescheid online über das Portal.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
  • In manchen Bundesländern müssen Sie vor einer Klage erst Widerspruch bei der Behörde erheben.

Kurztext

  • Erlaubnis für Großraum und Schwerverkehr Erteilung für Großraum- und Schwertransporte auf öffentlichen Straßen ist eine Genehmigung notwendig
    • ausschlaggebend sind unter anderem
      • die Ladung,
      • die Abmessungen,
      • die Achslasten und
      • das Gesamtgewicht
  • beim Transport über öffentliche Straßen
  • Erteilung der Genehmigung ist kostenpflichtig
  • Voraussetzungen:
    • für den beantragten Transport darf die Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser nicht infrage kommen
    • es müssen geeignete Straßen zur Verfügung stehen
    • die Ladung muss unteilbar sein
      • bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.
  • zuständig: Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der Transport beginnt, oder sich der Sitz des den Transport durchführenden Unternehmens befindet
    • bei ausländischen Unternehmen: die Verwaltungsbehörde, in deren Bezirk erstmalig von der Erlaubnis Gebrauch gemacht wird

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Ursprungsportal

nicht vorhanden