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Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen

Mecklenburg-Vorpommern 99036003001000, 99036003001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036003001000, 99036003001000

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen

Leistungsbezeichnung II

Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Kraftfahrzeug (Synonym), Schwertransport (Synonym), beantragen (Synonym), Schwertransportunternehmen (Synonym), Ausnahmegenehmigung (Synonym), Transportgut (Synonym), Erlaubnis (Synonym), Großraumtransport (Synonym), Großraumtransportunternehmen (Synonym), Antrag (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Fahrzeugzulassung (036)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

27.01.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Wenn Sie eine Ladung mit einem besonders großen Fahrzeug auf öffentlichen Straßen transportieren möchten, oder wenn die Ladung gesetzliche Maße überschreitet, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

Volltext

Großraum- und Schwertransporte sind Fahrzeuge oder deren Ladungen, bei denen die gesetzlichen Maße und Gewichte überschritten werden.
Sie benötigen eine Erlaubnis und/oder eine Ausnahmegenehmigung für den Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen auf öffentlichen Straßen, wenn entweder

  • die Ladung 
  • die Abmessungen
  • die Achslast oder
  • das Gesamtgewicht

die gesetzlich zugelassenen Grenzen überschreiten.

Erforderliche Unterlagen

RGST 2013-Formular "Antrag und Bescheid für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehre über die Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen und/oder Gewichten"
 Der schriftliche Antrag sollte beinhalten:

  • Geltungszeitraum
  • Genaue Wegstrecke
  • Abmessungen-, Achslast- und Gesamtgewichtsangabe
  • Anschrift des Antragstellers
  • Schriftlicher Haftungsausschluss
  • Ggf. eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO, wenn nicht nur die Ladung von den zulässigen Abmessungen abweicht, sondern auch ein Spezialfahrzeug verwendet wird, das bereits unbeladen nicht der StVZO entspricht

Je nach Antrag sind weitere Unterlagen erforderlich. Näheres erfahren Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

Voraussetzungen

  • Sie beantragen keinen Transport auf der Schiene oder auf dem Wasser. 
  • Es müssen geeignete Straßen zur Verfügung stehen.
  • Sie müssen eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.

Kosten

Kostenart: variabel

Bezeichnung der Kosten: Gebühr

Der VEMAGS-Gebührenrechner unterstützt bei der Ermittlung der Gebühren, die voraussichtlich für den Erlaubnis- und Genehmigungsbescheid erhoben werden.

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr können Sie schriftlich oder online beantragen. Für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern hat dies bei dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern in Rostock zu erfolgen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:

  • Füllen Sie das RGST 2013-Formular "Antrag und Bescheid für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehre über die Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen und/oder Gewichten" aus.
  • Gegebenenfalls kann die Behörde Sie für weitere Informationen anhören.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Erlaubnis erteilt werden kann.
  • Unter Umständen wird die Erlaubnis unter Auflagen erteilt.
  • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis oder die Ablehnung sowie den Gebührenbescheid schriftlich.

Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:

  • Sie reichen den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen über das Online-Portal „VEMAGS“ ein.
  • Gegebenenfalls kann die Behörde Sie für weitere Informationen anhören.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Erlaubnis erteilt werden kann.
  • Unter Umständen wird die Erlaubnis unter Auflagen erteilt.
  • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis oder die Ablehnung sowie den Gebührenbescheid online über das Portal.

Bearbeitungsdauer

2 Woche(n)

Die angegebene Bearbeitungszeit gilt nur ohne Anhörung. Bei statischen Nachrechnungen von Brückenbauwerken, aufwendigen Anhörungsverfahren und Anfragen anderer Bundesländer, ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen.

Frist

Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden: 2 Woche(n)

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr Erteilung
  • bei Überschreitung der allgemein gesetzlich zugelassenen Maße und/oder Gewichte der Ladung oder des Fahrzeugs
  • beim Transport über öffentliche Straßen
  • Erteilung der Genehmigung ist kostenpflichtig
  • zuständig: Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der Transport beginnt, oder sich der Sitz des Antragstellers befindet
    • bei ausländischen Unternehmen die für den Grenzübertritt örtlich zuständige Verwaltungsbehörde

Ansprechpunkt

Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern
Dezernat 25
An der Jägerbäk 3
18069 Rostock

Zuständige Stelle

Erlaubnisse/Genehmigungen erteilt diejenige Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk die Fahrt beginnt beziehungsweise in deren Bezirk die Betriebsstätte oder Zweigniederlassung liegt.

Zuständig für die Erlaubnis gemäß § 29 Absatz 3 bzw. Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Absatz 1 Nr. 5 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) im Land Mecklenburg-Vorpommern ist folgende Behörde:

Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern
Dezernat 25
An der Jägerbäk 3
18069 Rostock

Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja