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Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr erhalten

Thüringen 99036003001000, 99036003001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036003001000, 99036003001000

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr erhalten

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Fahrzeugzulassung (036)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Transportgenehmigungen (2110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.02.2022

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Teaser

Großraum- und Schwerlasttransporte sind genehmigungs- und erlaubnispflichtig.

Volltext

Die Erteilung von Genehmigungen zur Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehr zur Beförderung von Ladungen mit überhöhter Abmessung und/oder Gewicht sind grundsätzlich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Einzelfallprüfung. Dem Antrag wird stattgegeben, wenn die Straßeninfrastruktur für den Transport geeignet ist (Höhe, Breite, Gewicht) und Gründe der Verkehrssicherheit nicht entgegenstehen.

Kosten

Es entsteht eine Gebühr zwischen 40,00 bis 1300,00 EUR nach Maßgabe des Anhangs zu Nr. 263.1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt in Verbindung mit dem Anhang zu Gebührennummer 263.1 GebOSt).

Verfahrensablauf

Bearbeitungsdauer

Die Regelbearbeitungszeit beträgt 2 Wochen.

Frist

Unter Berücksichtigung der Regelbearbeitungszeit ist eine möglichst frühzeitige Antragstellung ratsam.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung (Verwaltungsakt) über einen Antrag ist der Rechtsbehelf des Widerspruchs/Klage zulässig.

Kurztext

Für Großraum- und Schwerlasttransporte muss vor der Fahrt die Genehmigung erteilt werden. Zuständig sind die Straßenverkehrsbehörden. Ist der Zuständigkeitsbereich mehrerer Straßenverkehrsbehörden betroffen, ist das Thüringer Landesverwaltungsamt zuständig.

Ansprechpunkt

Örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde.

Soweit der Zuständigkeitsbereich mehrerer Straßenverkehrsbehörden betroffen ist, ist das Thüringer Landesverwaltungsamt zuständig.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden