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Certificate of good standing Ausstellung

Baustein Leistungen 99018033012000 Typ 2/3

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99018033012000

Leistungsbezeichnung

Certificate of good standing Ausstellung

Leistungsbezeichnung II

Unbedenklichkeitsbescheinigung für Gesundheitsberufe (Certificate of good standing) beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Approbation, Certificate of good standing, Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung, Erworbene Rechte, Leumundszeugnis, Berufserlaubnis, Approbationsurkunde, Berufsbescheinigung, Berufsnachweis, Unbedenklichkeitsbescheinigung

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsberechtigung (individuell, 018)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.11.2020

Fachlich freigegeben durch

Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) Berlin

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Wenn Sie sich für eine Tätigkeit in einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf im Ausland interessieren, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ( Certificate of good Standing).

Volltext

Wenn Sie im Ausland in einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf tätig werden möchten, benötigen Sie hierfür in der Regel einen Nachweis ihrer erworbenen Qualifikation (Ausbildungsnachweis). Sie benötigen zudem eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing). Diese bestätigt, dass Sie zur uneingeschränkten Ausübung Ihres Berufes berechtigt sind. Die Bescheinigung zeigt auch, dass keine beruflichen oder disziplinarischen Maßnahmen gegen Sie getroffen oder eingeleitet wurden.

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie von der örtlich zuständigen Behörde des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Beruf ausüben oder zuletzt ausgeübt haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Zeugnis über die abgeschlossene Ausbildung (zum Beispiel Zeugnis über die Ärztliche Prüfung)
    • (nur wenn die Ausbildung in einem anderen Bundesland abgeschlossen und/oder die Approbation oder Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung in einem anderen Bundesland ausgestellt wurde)
  • Approbationsurkunde oder Urkunde über die Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung
    • (nur wenn die Ausbildung in einem anderen Bundesland abgeschlossen und/oder die Approbation oder Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung in einem anderen Bundesland ausgestellt wurde)
  • Weiterbildungsbezeichnung (zum Beispiel Facharzt), wenn diese in der Bescheinigung aufgenommen werden soll
  • Promotionsurkunde (sofern vorhanden)
  • Nachweis der Tätigkeit und Leumundszeugnis (Bescheinigung der zuständigen Berufekammer über die dort geführten Daten)
  • Namensänderungsurkunde (sofern zutreffend)

Voraussetzungen

  • Ihre letzte berufliche Tätigkeit muss im jeweiligen Bundesland der Antragstellung ausgeübt worden sein
  • die berufliche Tätigkeit muss einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf entsprechen
  • ggf. amtliche Beglaubigung und Übersetzung von Dokumenten in deutsche Sprache
    • Werden Kopien eingereicht, müssen diese amtlich beglaubigt sein. Bei Kopien ohne amtliche Beglaubigung ist die gleichzeitige Vorlage der Originale erforderlich.
    • Fremdsprachliche Unterlagen bedürfen einer offiziellen deutschen Übersetzung von in Deutschland beeidigten Dolmetscher/innen

Kosten

die Gebühren richten sich nach den Regelungen im jeweiligen Bundesland

Verfahrensablauf

  • Sie senden den Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung an die zuständige Behörde
  • Diese prüft die Voraussetzungen und erstellt die Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing)

Bearbeitungsdauer

4 Woche(n)
circa 4 Wochen

Frist

Geltungsdauer: 3 Monat(e)
Gültigkeitsdauer: 3 Monate, im Übrigen sind keine Fristen zu beachten

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Aufnahme einer Tätigkeit im Gesundheitsberuf im Ausland Ausstellung
  • Bescheinigung über den Ausbildungsabschluss in einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf zur Aufnahme einer Tätigkeit im Ausland
  • betrifft akademische Gesundheitsberufe (bspw. Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Lebensmittelchemiker, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeuten) und nichtakademische Gesundheitsberufe (bspw. Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger, Medizinisch-technische Assistenten, Pharmazeutisch-technische Assistenten, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Hebammen)
  • Bestätigung der Berechtigung zur uneingeschränkten Berufsausübung in Deutschland
  • enthält Informationen zu berufs- und disziplinarrechtlichen Maßnahmen
  • enthält Informationen zu Weiterbildungen
  • enthält Informationen zur Dauer der Ausübung der Tätigkeit
  • zuständig: die durch das Bundesland bestimmte Behörde

Ansprechpunkt

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing) erteilt die durch das Bundesland bestimmte Behörde.

Zuständige Stelle

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing) erteilt die durch das Bundesland bestimmte Behörde.

Formulare

  • Formulare: ja
  • Online-Dienst: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Ursprungsportal

nicht vorhanden