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Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing)

Berlin 99018033012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018033012000

Leistungsbezeichnung

Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing)

Leistungsbezeichnung II

Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing)

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Berufsbescheinigung (Schlagwort), Berufsberechtigung (Schlagwort), Unbedenklichkeitsbescheinigung (Schlagwort), Certificate of good standing (Schlagwort), Ausland (Schlagwort), EU (Schlagwort), Drittstaat (Schlagwort), Beruf (Schlagwort), Gesundheitsberuf (Schlagwort), Arzt (Schlagwort), Zahnarzt (Schlagwort), Psychotherapeut (Schlagwort), Tierarzt (Schlagwort), Apotheker (Schlagwort)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Informationsbereiche im Zusammenhang mit Bürgern

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Ausstellung einer Bescheinigung, die für eine Tätigkeit in einem akademischen Gesundheitsberuf im Ausland benötigt wird. Mit der Bescheinigung wird bestätigt, dass die Berechtigung zur uneingeschränkten Berufsausübung besteht und keine berufs- und disziplinarrechtlichen Maßnahmen getroffen oder eingeleitet worden sind (Unbedenklichkeitsbescheinigung - Certificate of good standing).

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Tätigkeit im Land Berlin
    (Bescheinigung der zuständigen Berufekammer über die dort geführten Daten).
  • Namensänderungsurkunde (sofern zutreffend)
  • Promotionsurkunde (sofern vorhanden)
  • Weiterbildungsbezeichnung (z.B. Facharzt), wenn diese in der Bescheinigung aufgenommen werden soll
  • Zeugnis über die abgeschlossene Ausbildung (z.B. Zeugnis über die Ärztliche Prüfung)
    (nur wenn die Ausbildung nicht in Berlin abgeschlossen und/oder die Approbation oder Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nicht in Berlin ausgestellt wurde)
  • Approbationsurkunde oder Urkunde über die Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung
    (nur wenn die Ausbildung nicht in Berlin abgeschlossen und/oder die Approbation oder Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nicht in Berlin ausgestellt wurde)
  • Wichtig:
    Werden Kopien eingereicht, müssen diese amtlich beglaubigt sein. Bei Kopien ohne amtliche Beglaubigung ist die gleichzeitige Vorlage der Originale erforderlich.

Voraussetzungen

  • Die letzte berufliche Tätigkeit muss in Berlin ausgeübt worden sein.

Kosten

  • 105,00 Euro für EU-Mitgliedsstaaten
  • 128,00 Euro für Drittstaaten
  • 30,00 Euro für Hilfsorganisationen

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden