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Bezuschussung Altersabsicherung von Pflegepersonen Versorgung

Baustein Leistungen 99013034173000 Typ 3b

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99013034173000

Leistungsbezeichnung

Bezuschussung Altersabsicherung von Pflegepersonen Versorgung

Leistungsbezeichnung II

Zuschuss zu Altersabsicherung als Pflegeperson beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Pflegekind, Pflegepersonen, Altersvorsorge, Pflegeeltern

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Adoption (individuell, 013)

Verrichtungskennung

Versorgung (173)

SDG Informationsbereiche

  • Geburt, Sorgerecht für Minderjährige, elterliche Pflichten, Vorschriften für Leihmutterschaft und Adoption, einschließlich Stiefkindadoption, Unterhaltspflichten für Kinder bei grenzüberschreitenden familiären Gegebenheiten

Lagen Portalverbund

  • Pflege (1130400)
  • Adoption und Pflegekinder (1020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.05.2023

Fachlich freigegeben durch

Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Pflegepersonen können einen Zuschuss zu ihrer Altersvorsorge erhalten

Volltext

Pflegepersonen in der Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) und geeignete Pflegepersonen bei der Unterbringung eines seelisch behinderten jungen Menschen (§ 35a Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 SGB VIII) können eine hälftige Bezuschussung einer angemessenen Altersvorsorge erhalten. Dies gilt auch für die Bereitschafts-/ Übergangs- und Wochenpflege. . Aufgrund der in der Sozialgesetzgebung (SGB VIII) unbestimmten Begriffsbestimmung „angemessene Alterssicherung“ wird die Festlegung der Höhe der zu zahlenden Beträge den jeweiligen Bundesländern überlassen. Aus diesem Grund kann je nach Landesrecht der Zuschuss in der Höhe variieren.

Der Zuschuss zur Altersvorsorge wird einer Pflegeperson gewährt. Bei Pflegepersonenpaaren erhält die Hauptpflegeperson (laut Hilfeplan) den Zuschuss. Sind beide Pflegepersonen im Hilfeplan benannt, ist dies bei im Zeitumfang unterschiedlicher Erwerbstätigkeit beider Pflegepersonen in der Regel die Person mit dem geringeren Beschäftigungsvolumen. Bei gleichem Beschäftigungsvolumen bestimmen die Pflegepersonen, wer von Ihnen den Zuschuss zur Altersvorsorge erhalten soll.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach §44 SGB VIII und laufendes  Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung der Anträge durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Bezuschussung Altersabsicherung von Pflegepersonen
  • Pflegepersonen können einen Zuschuss zu ihrer Altersvorsorge erhalten
  • Zuständig: Jugendamt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Das örtliche Jugendamt

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden