Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Zuschuss zu Altersabsicherung als Pflegeeltern/Pflegeperson beantragen

Thüringen 99013034173000, 99013034173000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99013034173000, 99013034173000

Leistungsbezeichnung

Zuschuss zu Altersabsicherung als Pflegeeltern/Pflegeperson beantragen

Leistungsbezeichnung II

Zuschuss zu Altersabsicherung als Pflegeeltern/Pflegeperson beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Adoption (013)

Verrichtungskennung

Versorgung (173)

SDG Informationsbereiche

  • Geburt, Sorgerecht für Minderjährige, elterliche Pflichten, Vorschriften für Leihmutterschaft und Adoption, einschließlich Stiefkindadoption, Unterhaltspflichten für Kinder bei grenzüberschreitenden familiären Gegebenheiten

Lagen Portalverbund

  • Adoption und Pflegekinder (1020100)
  • Pflege (1130400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.01.2023

Fachlich freigegeben durch

Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen

Teaser

Pflegepersonen können einen Zuschuss zu ihrer Altersvorsorge erhalten

Volltext

Pflegepersonen in der Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) und geeignete Pflegepersonen bei der Unterbringung eines seelisch behinderten jungen Menschen (§ 35a Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 SGB VIII) können die hälftige Bezuschussung einer angemessenen Altersvorsorge erhalten. Das gilt auch für die Wochenpflege.

Der Zuschuss zur Altersvorsorge wird einer Pflegeperson gewährt. Bei Pflegeelternpaaren erhält die Hauptpflegeperson (laut Hilfeplan) den Zuschuss. Sind beide Pflegeeltern im Hilfeplan benannt, ist dies bei im Zeitumfang unterschiedlicher Erwerbstätigkeit beider Pflegeeltern in der Regel die Person mit dem geringeren Beschäftigungsvolumen. Bei gleichem Beschäftigungsvolumen bestimmen die Pflegeeltern, wer von ihnen den Zuschuss zur Altersvorsorge erhalten soll.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach §44 SGB VIII und laufendes  Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege

Kosten

Für die Beantragung entstehen keine Kosten

Verfahrensablauf

Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst.

Der Antrag auf Kostenübernahme kann auch über den Onlinedienst „pflegekinderwesen-digital“ über das Formular „Formlose Anträge“ gestellt werden, sofern Sie sich in einem Pflegeverhältnis der Vollzeit- oder befristetem Vollzeitpflege befinden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung der Anträge durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Frist

Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Bezuschussung Altersabsicherung von Pflegepersonen
  • Pflegepersonen können einen Zuschuss zu ihrer Altersvorsorge erhalten
  • Zuständig: Jugendamt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Das örtliche Jugendamt

Formulare

nicht vorhanden