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Bezuschussung Altersabsicherung von Pflegepersonen Versorgung

Bremen 99013034173000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99013034173000

Leistungsbezeichnung

Bezuschussung Altersabsicherung von Pflegepersonen Versorgung

Leistungsbezeichnung II

Zuschuss zu Altersabsicherung als Pflegeperson beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Pflege (1130400)
  • Adoption und Pflegekinder (1020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

29.02.2024

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Pflegepersonen können einen Zuschuss zu ihrer Altersvorsorge erhalten

Volltext

Pflegepersonen in der Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) und geeignete Pflegepersonen bei der Unterbringung eines seelisch behinderten jungen Menschen (§ 35a Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 SGB VIII) können eine hälftige Bezuschussung einer angemessenen Altersvorsorge erhalten. Dies gilt auch für die Bereitschafts-/ Übergangs- und Wochenpflege. . Aufgrund der in der Sozialgesetzgebung (SGB VIII) unbestimmten Begriffsbestimmung „angemessene Alterssicherung“ wird die Festlegung der Höhe der zu zahlenden Beträge den jeweiligen Bundesländern überlassen. Aus diesem Grund kann je nach Landesrecht der Zuschuss in der Höhe variieren.

Der Zuschuss zur Altersvorsorge wird einer Pflegeperson gewährt. Bei Pflegepersonenpaaren erhält die Hauptpflegeperson (laut Hilfeplan) den Zuschuss. Sind beide Pflegepersonen im Hilfeplan benannt, ist dies bei im Zeitumfang unterschiedlicher Erwerbstätigkeit beider Pflegepersonen in der Regel die Person mit dem geringeren Beschäftigungsvolumen. Bei gleichem Beschäftigungsvolumen bestimmen die Pflegepersonen, wer von Ihnen den Zuschuss zur Altersvorsorge erhalten soll.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über Alterssicherung

Voraussetzungen

Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach §44 SGB VIII und laufendes  Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Erkundigen Sie sich bei dem zuständigen Sozialzentrum bzw. Fachdienst des Amtes für soziale Dienste oder der PiB – Pflegekinder in Bremen gemeinnützige GmbH. 

Der Antrag auf Kostenübernahme kann auch über den Onlinedienst „Pflegekinderwesen Digital“ über das Formular „Altersvorsorge von Pflegepersonen“ gestellt werden, sofern Sie sich in einem Pflegeverhältnis der Vollzeit- oder befristetem Vollzeitpflege befinden. 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung der Anträge durch das Amt für soziale Dienste kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Befristete Vollzeitpflege
  • Begleitung
  • Pflegekinder
  • Zuständig:
    • Ansprechpunkt für Bürger:innen / Beratung: PiB – Pflegekinder in Bremen gemeinnützige GmbH
    • Bewilligung:
      • Blumenthal, Vegesack Burglesum: 
      • Sozialzentrum 1 – Wirtschaftliche Jugendhilfe 
      • Mitte, Östliche Vorstadt, Findorff, Gröpelingen, Walle: 
      • Sozialzentrum 2 - Wirtschaftliche Jugendhilfe
      • Neustadt, Obervieland, Huchting, Woltmershausen, Seehausen, Strom: 
      • Sozialzentrum 4 - Wirtschaftliche Jugendhilfe
      • Vahr, Schwachhausen, Horn-Lehe, Oberneuland, Borgfeld, Hemelingen, Arbergen, Mahndorf, Hastedt, Sebaldsbrück, Osterholz, Blockdiek, Tenever:
      • Sozialzentrum 5 - Wirtschaftliche Jugendhilfe

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden