Anerkennung als Prüfsachverständiger für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen Erteilung
Anerkennung als Prüfsachverständiger für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen Erteilung
Anerkennung als Prüfsachverständige oder Prüfsachverständiger für technische Anlagen beantragen
Begriffe im Kontext
Staatlich anerkannte Sachverständige, Prüfsachverständiger technische Anlagen, Prüfsachverständige Alarmierungsanlagen, Prüfsachverständiger Lüftungsanlagen, Prüfsachverständiger Feuerlöschanlagen, Prüfsachverständiger Rauchabzuganlagen, Prüfsachverständiger elektrische Anlagen, Anerkennung Prüfsachverständiger technische Anlagen, Prüfsachverständige Lüftungsanlagen, Anerkennung Prüfsachverständige, Prüfsachverständige Sicherheitsstromversorgungen, Prüfsachverständige Wärmeabzugsanlagen, Prüfsachverständiger Wärmeabzugsanlagen, Prüfsachverständige CO-Warnanlagen, Prüfsachverständiger Garagenlüftungsanlagen, Prüfsachverständige technische Anlagen, Prüfsachverständiger CO-Warnanlagen, Prüfsachverständige elektrische Anlagen, Prüfsachverständige Brandmeldeanlagen, Prüfsachverständige Feuerlöschanlagen, Prüfsachverständiger Alarmierungsanlagen, Prüfsachverständiger Sicherheitsstromversorgungen, Anerkennung Prüfsachverständiger, Staatlich anerkannter Sachverständiger, Prüfsachverständiger Brandmeldeanlagen, Prüfsachverständige Garagenlüftungsanlagen, Prüfsachverständige Rauchabzuganlagen, Anerkennung Prüfsachverständige technische Anlagen
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
- Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
- Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
- § 4 Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten Prüfverordnung - NRW
- § 5 Abs. 1, § 5a Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten Prüfverordnung - NRW
- § 6 Abs. 5 Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten - Prüfverordnung NRW
Stammtext nicht verfügbar für Typ 4 Leistung