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elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung nachträglich

Baustein Leistungen 99008004180002 Typ 2/3

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99008004180002

Leistungsbezeichnung

elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung nachträglich

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Nachgang, Ausweis-Chip, Ausweis, nPA, Ausweischip, aktivieren, Erstbenutzung, Chip, Personaldokument, Aktivierung, Perso, nachträglich, elektronischer Personalausweis, ePA, Pass, Neuer PA, Identitätsnachweis, Start, PA, neuer Personalausweis, neu, Nachhinein, Personalausweis, Elektronisch, Online-Ausweisfunktion, später, Starten, Anschaltung

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Personalausweis (individuell, 008)

Verrichtungskennung

Aktivierung (180)

Verrichtungsdetail

nachträglich

SDG Informationsbereiche

  • Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.01.2015

Fachlich freigegeben durch

BMI, IT I 4

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (gold)

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Sie können jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die bisher nicht aktivierte Funktion des elektronischen Identitätsnachweises von nun an nutzen wollen.

Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich ein.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Besitz eines Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion

Kosten

EUR 6,00

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Sie können jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die bisher nicht aktivierte Funktion des elektronischen Identitätsnachweises von nun an nutzen wollen.

Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich ein.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden