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Personalausweis, Online-Ausweisfunktion entsperren lassen

Sachsen 99008004180002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008004180002

Leistungsbezeichnung

Personalausweis, Online-Ausweisfunktion entsperren lassen

Leistungsbezeichnung II

Personalausweis, Online-Ausweisfunktion entsperren lassen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Es kann durchaus vorkommen, dass ein Personalausweis nur temporär verloren wurde. Haben Sie Ihre eingeschaltete Online-Ausweisfunktion zwischenzeitlich sperren lassen, können Sie diese in dem Fall natürlich wieder entsperren lassen.

Volltext

Es kann durchaus vorkommen, dass ein Personalausweis nur temporär verloren wurde. Haben Sie Ihre eingeschaltete Online-Ausweisfunktion zwischenzeitlich sperren lassen, können Sie diese in dem Fall natürlich wieder entsperren lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Reisepass, Geburts- oder Eheurkunde

Voraussetzungen

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Kosten

keine

Verfahrensablauf

Aus Sicherheitsgründen können Sie die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion nur persönlich vornehmen lassen. Eine Vertretung ist hierfür nicht möglich. Auch eine Entsperrung über den Sperrnotruf ist nicht möglich.

Sie teilen der Personalausweisbehörde ihr Anliegen (Entsperrersuchen) vor. Nachdem Sie identifiziert wurden, wird die Personalausweisbehörde die Entsperrung veranlassen.

Bearbeitungsdauer

Die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion wird unverzüglich veranlasst.

Veranlassen Sie die Entsperrung bei der Gemeinde, die Ihren Personalausweis auch ausgestellt hat, wird die Entsperrung in der Regel sofort durchgeführt, so dass Sie auf die Information der erfolgreich durchgeführten Entsperrung gleich warten können.

Nehmen Sie die Entsperrung bei der Gemeinde Ihres aktuellen Wohnortes vor, die aber Ihren Personalausweis nicht ausgestellt hat, wird sie Ihr Entsperrersuchen in der Regel sofort an Ihre "ausstellende Personalausweisbehörde" weiterleiten, damit diese unverzüglich die Entsperrung veranlasst. Dies kann wegen unterschiedlicher Dienstzeiten der Behörden und längerer Kommunikationswege jedoch gegebenenfalls einige Zeit in Anspruch nehmen.

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

­­

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden