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elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

Baustein Leistungen 99008004063000 Typ 2/3

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99008004063000

Leistungsbezeichnung

elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

aktivieren, Personaldokument, Ausweis, neu, Starten, PA, Identitätsnachweis, Personalausweis, neuer Personalausweis, Sperren, Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises, Chip, elektronischer Personalausweis, Sperrung, ePA, Ausweischip, Pass, Online-Ausweisfunktion, Ausweis-Chip, Neuer PA, nPA, Perso, Sperr, Elektronisch

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Personalausweis (individuell, 008)

Verrichtungskennung

Sperrung (063)

SDG Informationsbereiche

  • Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.01.2015

Fachlich freigegeben durch

BMI, IT I 4

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (gold)

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wurde der elektronische Identitätsnachweis aktiviert, so können Sie die Sperrung bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises bei der zuständigen Stelle veranlassen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

Kosten

  • Sperrung gebührenfrei
  • Kosten für den Anruf bei der Sperrhotline: siehe Kontakt

Verfahrensablauf

Die Sperrung erfolgt durch Sie persönlich über die Personalausweisbehörde oder telefonisch über die Sperrhotline und wird sofort eingeleitet.

Gleichzeitig informiert die Personalausweisbehörde die Polizei über den Verlust des Ausweises.

Für den Anruf bei der Sperrhotline ist das persönliche Sperrkennwort erforderlich (wurde Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt).

Liegt Ihnen dies nicht vor, kann das Sperrkennwort bei der Personalausweisbehörde erfragt werden, in der der Ausweis beantragt worden ist. Hierfür sind Ihr persönliches Erscheinen und ein Identitätsnachweis notwendig.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

unverzüglich

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Wurde der elektronische Identitätsnachweis aktiviert, so können Sie die Sperrung bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises bei der zuständigen Stelle veranlassen.

Ansprechpunkt

Sperr-Hotline

Tel.: +49 116 116

Erreichbarkeit:

Mo 00:00 - 24:00 Uhr

Di 00:00 - 24:00 Uhr

Mi 00:00 - 24:00 Uhr

Do 00:00 - 24:00 Uhr

Fr 00:00 - 24:00 Uhr

Sa 00:00 - 24:00 Uhr

So 00:00 - 24:00 Uhr

Im Inland gebührenfrei.

Die Höhe der Gebühren aus dem Ausland richtet sich nach den Preisen des jeweiligen ausländischen Anbieters/Netzbetreibers.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden