Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Elektronischer Identitätsnachweis; Sperrung

Hessen 99008004063000, 99008004063000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008004063000, 99008004063000

Leistungsbezeichnung

Elektronischer Identitätsnachweis; Sperrung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nPA (Synonym), Perso (Synonym), neuer Personalausweis (Synonym), Perser (Synonym), ePA (Synonym), Ausweis-Chip (Synonym), Online-Ausweisfunktion (Synonym), neu (Synonym), elektronischer Personalausweis (Synonym), PA (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Personalausweis (008)

Verrichtungskennung

Sperrung (063)

SDG Informationsbereiche

  • Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.07.2022

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Sie können den Verlust oder Diebstahl Ihres Ausweises entweder bei einer Personalausweisbehörde bzw. einem Bürgeramt oder einer Polizeidienststelle anzeigen. Die Mitarbeitenden der jeweiligen Behörde veranlassen unverzüglich die Sperrung des Online-Ausweises und informieren sich gegenseitig (die Polizei und die Personalausweisbehörde bzw. das Bürgeramt) über den Verlust oder Diebstahl des Ausweisdokuments.

Sollten Sie den Online-Ausweis aus anderen Gründen sperren lassen wollen, können Sie die Sperrung auch telefonisch bei der Sperrhotline vornehmen lassen.

Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Das Online-Ausweisen und das Vor-Ort-Auslesen sind nach der Sperrung nicht mehr möglich.

Wichtig:
Für den Anruf bei der Sperrhotline ist das persönliche Sperrkennwort erforderlich (wurde im PIN-Brief mitgeteilt). Liegt dies nicht vor, kann das Sperrkennwort bei der Personalausweisbehörde erfragt werden, in der der Ausweis beantragt worden ist. Hierfür sind das persönliche Erscheinen und ein Identitätsnachweis notwendig.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

  • Die Sperrung ist gebührenfrei
  • Kosten für den Anruf bei der Sperrhotline: Von Deutschland aus kann die Sperrhotline 116 116 aus dem Festnetz sowie aus allen Mobilfunknetzen kostenfrei genutzt werden.
    Aus dem Ausland ist die Sperrhotline mit der deutschen Ländervorwahl, also über +49 116 116 gebührenpflichtig zu erreichen. Zusätzlich ist der Sperr-Notruf auch über +49 30 - 40 50 40 50  erreichbar.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

unverzüglich

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Alle Fragen rund um den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion werden von Montag - Freitag von 7:00 -20:00 Uhr auch weiterhin durch den Bürgerservice des Bundesinnenministeriums unter der gebührenpflichtigen Rufnummer 0180-1-33 33 33 beantwortet.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Sperrhotline: +49 116 116

Zusatzinformationen:
Von Deutschland aus kann die Sperrhotline aus dem Festnetz sowie aus allen Mobilfunknetzen kostenfrei genutzt werden.

Aus dem Ausland ist die Sperrhotline mit der deutschen Ländervorwahl, also über +49 116 116 gebührenpflichtig zu erreichen. Zusätzlich ist der Sperr-Notruf auch über +49 30 - 40 50 40 50 erreichbar - an 7 Tagen der  Woche rund um die Uhr erreichbar.

 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt den Personalausweisbehörden (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) bzw.Bürgeramt oder Sperrhotline.

Formulare

nicht vorhanden