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elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

Hamburg 99008004063000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008004063000

Leistungsbezeichnung

elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

Leistungsbezeichnung II

Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Personalausweis als elektronischer Identitätsnachweis (Synonym), e-Ausweis (Synonym), Elektronischer Identitätsnachweis (Synonym), eID-Funktion (Synonym), eID (Synonym), Ausweise, als elektronischer Identitätsnachweis (Synonym), Personalausweis (Synonym), nPA als elektronischer Identitätsnachweis (Synonym), BPA als elektronischer Identitätsnachweis (Synonym), Ausweise, Chip auslesen (Synonym), Ausweise, Einsicht in elektronisch gespeicherte Daten (Synonym), Online-Funktion, Bundespersonalausweis (Synonym), Ausweis (Synonym), sperrung (Synonym), elektronischer Personalausweis (Synonym), Identitätsnachweis (Synonym), Neuer PA (Synonym), PA (Synonym), Perso (Synonym), Personaldokument (Synonym), Pass (Synonym), ePA (Synonym), Online-Ausweisfunktion (Synonym), Aktivieren (Synonym), Ausweischip (Synonym), Ausweis-Chip (Synonym), Chip (Synonym), elektronisch (Synonym), neu (Synonym), nPA (Synonym), Sperr (Synonym), Sperren (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.06.2022

Fachlich freigegeben durch

IT-Service (Hamburg Service)

Handlungsgrundlage

Teaser

Sie haben Ihren Personalausweis verloren oder er wurde Ihnen gestohlen? Dann können Sie die Online-Ausweisfunktion sperren lassen.

Volltext

Wenn der elektronische Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) bei Ihrem Personalausweis aktiviert wurde, sollten Sie die Sperrung bei Verlust oder Diebstahl im Hamburg Service - Standort für Einwohnerangelegenheiten, oder rund um die Uhr telefonisch bei der Sperr-Hotline 116 116, sofort veranlassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Gemeldet mit Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz in Hamburg

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

  • Sie veranlassen die Sperrung persönlich über den Hamburg Service - Standort für Einwohnerangelegenheiten, oder telefonisch über die Sperrhotline (116 116), Die Sperrung wird sofort eingeleitet.
  • Gleichzeitig wird die Polizei durch den Hamburg Service über den Verlust des Ausweises informiert.
  • Für den Anruf bei der Sperrhotline ist das persönliche Sperrkennwort erforderlich, welches Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde. Liegt Ihnen dieses nicht vor, können Sie das Sperrkennwort bei der Personalausweisbehörde, in der Sie Ihren Ausweis beantragt hatten, erfragten. Hierfür sind Ihr persönliches Erscheinen und ein Identitätsnachweis notwendig.

Bearbeitungsdauer

  • 5 Minuten

Frist

  • unverzüglich

Hinweise

  • Seit 2017 wird der Personalausweis nur noch mit eingeschalteter eID ausgeliefert.
  • Die Sperr-Hotline 116 116 ist immer erreichbar. Sie ist gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz.
    Aus dem Mobilfunknetz und aus dem Ausland können Gebühren anfallen.

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

  • Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises
  • zuständig: Hamburg Service - Standort für Einwohnerangelegenheiten des nach Wohnort zuständigen Bezirksamtes oder
  • rund um die Uhr telefonisch bei der Sperr-Hotline 116 116

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

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