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Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat

Baustein Leistungen 99008001012006 Typ 2/3

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99008001012006

Leistungsbezeichnung

Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat

Leistungsbezeichnung II

Personalausweis neu beantragen wegen Namensänderung bei Heirat

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Neuer PA, Lichtbildausweis, Ausweis beantragen, Ausweis ausstellen, Perso, Personalausweis beantragen, Personaldokument, Hochzeit, Identitätsnachweis, Ausweis, Namensänderung, Ehe, Personalausweis, Heirat, Nachname, PA, Beantragung, verheiratet, neuer Personalausweis, anderer Name, elektronischer Personalausweis, Identitätsdokument

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Personalausweis (individuell, 008)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

Verrichtungsdetail

neu wegen Namensänderung bei Heirat

SDG Informationsbereiche

  • Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

25.06.2025

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (gold)

Teaser

Wenn Sie geheiratet und Ihren Namen geändert haben, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, sofern Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen. Hat sich der Familienname Ihrer Kinder geändert, sind auch deren Dokumente mit dem alten Namen ungültig.

Volltext

Nach einer Namensänderung ist Ihr Personalausweis ungültig. Wenn sich Ihr Familienname zum Beispiel nach einer Heirat oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft geändert hat, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Das Gleiche gilt für Ihre Kinder, falls sich deren Namen mit der Heirat ebenfalls ändern. Sind die Kinder unter 16 Jahren, ist die Beantragung eines neuen Personalausweises freiwillig und nur abhängig davon, inwieweit ein Ausweisdokument für grenzüberschreitende Reisen benötigt wird.

Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.

Sie können den Antrag bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz stellen.

Sollten Sie sofort nach der Heirat mit Namenswechsel beziehungsweise nach Begründung einer Lebenspartnerschaft mit Namenswechsel Ihren neuen Personalausweis zum Beispiel für eine Auslandsreise benötigen, können Sie Ihren Ausweis mit dem neuen Namen frühestens 8 Wochen vor dem geplanten Tag der Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft beantragen.

Alle Personalausweise verfügen über den elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweis). Bei allen ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen für Personen über 16 Jahren ist automatisch die Online-Ausweisfunktion aktiviert. Wenn Sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben, können Sie sich damit bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.

Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf dem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen. 

Erforderliche Unterlagen

  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister, also beispielsweise einer Fotografin oder einem Fotografen
  • bei vorzeitiger Beantragung:
    • gültiger Personalausweis,
    • Reisepass,
    • vorläufiger Reisepass oder
    • vorläufiger Personalausweis
  • bei Beantragung nach Eheschließung mit Namenswechsel:
    • falls vorhanden: einen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen
    • falls kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen vorhanden:
      • Heiratsurkunde beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde oder
      • beglaubigter Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregisterauszug oder
      • Bescheinigung über die Namensführung
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Voraussetzungen

  • Sie nehmen nach Heirat oder Gründung einer Lebenspartnerschaft einen neuen Familiennamen an.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
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Gebühr: 37€
Für antragstellende Personen ab 24 Jahren.
Zahlung nur mit Vorkasse Mehr erfahren
Gebühr: 6€
Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird.
Zahlung nur mit Vorkasse Mehr erfahren
Gebühr: 22,80€
Für antragstellende Personen unter 24 Jahren.
Zahlung nur mit Vorkasse Mehr erfahren
Gebühr: 30€
Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland.
Zahlung nur mit Vorkasse Mehr erfahren
Gebühr: 13€
Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz.
Zahlung nur mit Vorkasse Mehr erfahren
Gebühr: 10€
Für den vorläufigen Personalausweis.
Zahlung nur mit Vorkasse Mehr erfahren
Gebühr: 15€
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse.
Zahlung nur mit Vorkasse Mehr erfahren

Verfahrensablauf

Wenn Sie einen neuen Personalausweis wegen einer Namensänderung beantragen wollen, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrem zuständigen Bürgeramt.
    • Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und müssen einen Zuschlag auf die Gebühr zahlen.
  • Sie bringen die erforderlichen Unterlagen mit.
  • Sie zahlen die Gebühr.
  • Ihre Fingerabdrücke werden zur Speicherung im Chip des Dokuments vor Ort aufgenommen.
  • Sie erhalten direkt eine neue Einmal-PIN. Damit können Sie Ihre Online-Ausweisfunktion beim neu beantragten Personalausweis einsatzbereit machen, indem Sie beispielsweise zu Hause eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen. Sie entscheiden selbst, wann Sie diese Option nutzen möchten.
  • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an die Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
  • Bei vorzeitiger Beantragung erhalten Sie den neuen Personalausweis erst nach der Eheschließung beziehungsweise nach dem erfolgten Zugang der Namenserklärung beim zuständigen Standesamt. Vor der Aushändigung des Personalausweises überprüft die Behörde die Namensführung anhand
    • der Eheurkunde,
    • des beglaubigten Eheregisterausdrucks oder
    • der Bescheinigung über die Namensführung.

Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

Frist

Geltungsdauer: 6 Jahr(e)
Geltungsdauer Ihres Personalausweises, wenn Sie den Personalausweis im Alter von unter 24 Jahren beantragen.
Geltungsdauer: 10 Jahr(e)
Geltungsdauer Ihres Personalausweises, wenn Sie den Personalausweis im Alter von 24 Jahren oder älter beantragen.

Sie können frühestens 8 Wochen vor der Heirat beziehungsweise der Begründung einer Lebenspartnerschaft einen neuen Personalausweis mit Ihrem neuen Namen beantragen.

Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Eheschließung beantragen, wenn ein Namenswechsel erfolgte und Sie keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.

Hinweise

Wenn nach der Personalausweisbeantragung Ihr geplanter Eheschließungstermin auf einen späteren Tag verschoben wird und damit der geplante neue Eheschließungstermin nach dem Ausstellungsdatum des Personalausweises mit dem neuen Familiennamen liegt, gilt der Personalausweis als ungültig. Dieser kann Ihnen dann nicht ausgehändigt werden. Gegebenenfalls müssen Sie den Personalausweis gebührenpflichtig neu beantragen.

Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen. Bei Diebstahl oder Verlust können Sie auch selbst die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises bei der Sperrhotline telefonisch sperren lassen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • bei Namensänderung wegen Heirat ist ein neuer Personalausweis nötig, wenn kein gültiges Passdokument (Reisepass oder vorläufiger Reisepass) mit dem neuen Namen vorhanden ist
  • gilt auch für Kinder, falls sich deren Familienname mit der Heirat ebenfalls geändert hat
  • Ausweis mit dem neuen Namen kann frühestens 8 Wochen vor dem geplanten Tag der Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft beantragt werden
    • Ausstellungsdatum ist dann Tag der geplanten Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft
  • Neuer Personalausweis darf erst nach Eheschließung beziehungsweise nach Zugang der Namenserklärung beim zuständigen Standesamt ausgehändigt werden
     
  • Personalausweise verfügen automatisch über OnlineAusweisfunktion, bei ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen für Personen über 16 Jahren ist die Online-Ausweisfunktion stets aktiviert. Wenn eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt wurde, kann man sich damit bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen.
    • Online-Ausweisfunktion darf nach 16. Geburtstag verwendet werden
  • bei Beantragung:
    • Abdrücke beider Zeigefinger der beantragenden Person werden auf dem Chip des Ausweises gespeichert
    • Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal

nicht vorhanden