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Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat

Hamburg 99008001012006 Typ 2b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008001012006

Leistungsbezeichnung

Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat

Leistungsbezeichnung II

Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat

Leistungstypisierung

Typ 2b

Begriffe im Kontext

Namensänderung (Synonym), Vorläufiger Personalausweis (Synonym), Ausweis ab 16 Jahre (Synonym), Personalausweis (Synonym), Ausweis (Synonym), Ausweis ausstellen (Synonym), Ausweis beantragen (Synonym), Beantragung (Synonym), elektronischer Personalausweis (Synonym), Identitätsdokument (Synonym), Identitätsnachweis (Synonym), Lichtbildausweis (Synonym), Neuer PA (Synonym), neuer Personalausweis (Synonym), PA (Synonym), Perso (Synonym), Personalausweis beantragen (Synonym), Personaldokument (Synonym), BPA (Synonym), vorläufiger Perso (Synonym), vorläufiger Ausweis (Synonym), vorübergehend (Synonym), vorläufig (Synonym), anderer Name (Synonym), neuer Name (Synonym), Nachname (Synonym), Vorname (Synonym), anderer Nachname (Synonym), Ausweis mit neuem Namen (Synonym), verheiratet (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.01.2024

Fachlich freigegeben durch

Fachmanagement (Hamburg Service)

Handlungsgrundlage

Teaser

Sie haben geheiratet und daher Ihren Namen geändert? Dann müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen. Hat sich der Familienname Ihrer Kinder geändert, sind auch deren Dokumente mit dem alten Namen ungültig.

Volltext

Nach einer Namensänderung ist Ihr Personalausweis ungültig. Wenn sich Ihr Familienname zum Beispiel nach einer Heirat oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft geändert hat, müssen Sie einen neuen Ausweis beantragen. Das Gleiche gilt für Ihre Kinder, falls sich deren Namen mit der Heirat ebenfalls ändern.
Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung abhängig:
  • unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
  • Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel jeder Hamburg Service. Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde außerhalb Hamburgs sind möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. Dabei fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an, das heißt die Kosten der Ausstellung steigen.
 
Sollten Sie sofort nach der Eheschließung mit Namenswechsel Ihren neuen Personalausweis zum Beispiel für eine Auslandsreise benötigen, können Sie Ihren Ausweis mit dem neuen Namen frühestens 8 Wochen vor dem geplanten Tag der Eheschließung beantragen. Als Ausstellungsdatum wird das Kundenzentrum dann ausnahmsweise den Tag der geplanten Eheschließung eingetragen lassen. Die Aushändigung des neuen Personalausweises darf erst nach der Eheschließung beziehungsweise nach dem Zugang der Namenserklärung beim zuständigen Standesamt erfolgen. Vor der Aushändigung des Personalausweises ist die Namensführung anhand der Eheurkunde oder des beglaubigten Eheregisterausdrucks oder der Bescheinigung über die Namensführung zu überprüfen.

Bei Antragstellung macht Sie der Hamburg Service darauf aufmerksam, dass in allen Fällen, in denen sich der zum Antragszeitpunkt angegebene Eheschließungstermin nachträglich auf ein späteres Datum verschiebt und folglich das Ausstellungsdatum des Personalausweises mit dem neuen Familiennamen vor dem neuen Eheschließungstermin liegt, der Personalausweis ungültig ist. Er darf nicht ausgehändigt werden. Gegebenenfalls müssen Sie den Personalausweis gebührenpflichtig neu beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles Passfoto, welches die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen muss.
    Die Anforderungen an das Passfoto können Sie der Fotomustertafel entnehmen (siehe Link „Bundesministerium des Innern und Heimat - Fotomustertafel“, unten auf dieser Seite unter „Formulare, Service & Links“).

    Ein Fotoautomat (Speed Capture Terminal) ist vorhanden. Die Gebühr für ein Foto vor Ort beträgt 6,00 EUR. Sie erhalten keinen Ausdruck. Bitte beachten Sie, dass der vorhandene Fotoautomat nicht geeignet ist, Passfotos von Säuglingen und Kleinstkindern zu erstellen.
     
  • bei vorzeitiger Beantragung (frühestens 8 Wochen vor der Eheschließung im Zusammenhang mit einer Auslandreise, die sofort im Anschluss an die Eheschließung erfolgt):
    • gültiger Personalausweis, Reisepass, vorläufiger Reisepass oder vorläufiger Personalausweis
    • Anmeldung der Eheschließung mit der daraus hervorgehenden Namensführung nach der Heirat
    • Nachweis über die geplante Auslandsreise
  • bei Beantragung nach Eheschließung mit Namenswechsel:
    • falls vorhanden: einen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen
    • falls kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen vorhanden: Eheurkunde oder beglaubigter Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregisterauszug oder Bescheinigung über die Namensführung
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Voraussetzungen

Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • in Deutschland gemeldet sind,
  • keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
Wenn Sie in Hamburg mit Zweitwohnsitz gemeldet sind, ist für die Ausstellung des Ausweisdokuments eine Zustimmung der Personalausweisbehörde am Ort des Hauptwohnsitzes erforderlich.  Bei der Beantragung fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an, das heißt, die Kosten der Ausstellung steigen.

Kosten

  • 37,00 EUR  für antragstellende Personen ab 24 Jahren
  • 22,80 EUR für antragstellende Personen unter 24 Jahren
  • 10,00 EUR für den vorläufigen Personalausweis
  • 13,00 EUR Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
  • 30,00 EURZuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

Verfahrensablauf

Bei Eheschließung mit Namenswechsel gehen Sie für die Beantragung des neuen Personalausweises folgendermaßen vor:
Sie müssen den Personalausweis persönlich im Hamburg Service beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit dieses Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
 
  • Sie können online oder telefonisch einen Termin vereinbaren.
  • Ihr Kundenzentrum informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
  • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
  • Sie können online oder telefonisch einen Abholtermin im Hamburg Service vereinbaren, in welchem Sie den Personalausweis beantragt haben.
  • Bei der Beantragung werden Fingerabdrücke zur Speicherung im Dokument abgenommen.
  • Bei vorzeitiger Beantragung erhalten Sie den neuen Personalausweis erst nach der Eheschließung beziehungsweise nach dem erfolgten Zugang der Namenserklärung beim zuständigen Standesamt ausgehändigt. Vor der Aushändigung des Personalausweises überprüft der Hamburg Service die Namensführung anhand
    • der Eheurkunde
    • des beglaubigten Eheregisterausdrucks oder
    • der Bescheinigung über die Namensführung.
 

Bearbeitungsdauer

Die Antragstellung dauert in der Regel circa 15 Minuten.
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel circa 3-4 Wochen.

Frist

Sie müssen den neuen Personalausweis unverzüglich nach der Eheschließung beantragen, wenn ein Namenswechsel erfolgte und Sie keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.

Gültigkeitsdauer des Personalausweises hängt vom Alter zum Zeitpunkt der Beantragung ab:
  • Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
  • Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre

Hinweise

Es gibt folgende Hinweise:
  • Eine Verlängerung oder Veränderung des Personalausweises ist nicht möglich. Es wird immer ein neuer Personalausweis ausgestellt.
  • In dringenden Fällen können Sie auch gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis (maximal 3 Monate gültig) beantragen. Dieser wird Ihnen sofort ausgehändigt.
  • Personen ohne festen Wohnsitz beziehungsweise Obdachlose wenden sich bitte an den Hamburg Service Hamburg-Mitte.

Rechtsbehelf

keine

Kurztext

  • Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat
  • bei Namensänderung wegen Heirat ist ein neuer Personalausweis nötig, wenn kein gültiges Passdokument (Reisepass oder vorläufiger Reisepass) mit dem neuen Namen vorhanden ist
  • gilt auch für Kinder, falls sich deren Familienname mit der Heirat ebenfalls geändert hat
  • Namensänderung vor Eheschließung: In begründeten Ausnahmefällen (z.B. Hochzeitsreise ins Ausland) kann der Personalausweis frühestens 8 Wochen vor der geplanten Eheschließung beantragt werden. Ausstellungsdatum wird auf den Tag der Eheschließung vordatiert.  Sollte die Eheschließung auf ein anderes Datum verschoben werden, wird der vorab beantragte Personalausweis ungültig und muss erneut beantragt werden. (weiteres siehe  Verfahrensablauf) Ein Reisenachweis muss vorgelegt werden.
  • zuständig: jeder Hamburg Service, soweit Hamburg der Hauptwohnsitz ist

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

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