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Befähigte Person zur Prüfung des Schutzes vor Gefährdungen durch Explosionen und Brände nach Betriebssicherheitsverordnung Anerkennung

Baustein Leistungen 99006060016000 Typ 2

Steckbrief

Katalog: fachlich freigegeben (gold)

Leistungsschlüssel

99006060016000

Leistungsbezeichnung

Befähigte Person zur Prüfung des Schutzes vor Gefährdungen durch Explosionen und Brände nach Betriebssicherheitsverordnung Anerkennung

Leistungsbezeichnung II

Gewährleistung der Betriebssicherheit - Befähigte Personen zur Prüfung des Schutzes vor Gefährdungen durch Explosionen und Brände anerkennen lassen

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Explosionsschutz, Ex-Schutzarten, Tankstelle, Gasfüllanlage, Behördliche Anerkennung, Füllstelle, Ex-Motoren, Anerkennung, zur Prüfung befähigte Person, Regelvorrichtungen, Geräte, ATEX-Richtlinie, Instandsetzung von Ex-Geräten, Flugfeldbetankungsanlage, Ex-Geräte, Befähigte Person, Kontrollvorrichtung, Ex-Pumpen, Sicherheitsvorrichtung, Instandsetzung des Explosionsschutzes, Schutzsysteme, Flüssiggasanlage, Füllanlage, Instandsetzung, 2014/34/EU

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Arbeitsschutz (individuell, 006)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

SDG Informationsbereiche

  • Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften im Zusammenhang mit verschiedenen Arten von Tätigkeiten, einschließlich der Risikovermeidung, Information und Ausbildung

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.03.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz (MASTD)

Stammtext

Bibliothek: fachlich freigegeben (silber)

Teaser

Sie benötigen eine behördliche Anerkennung, wenn Sie Prüfungen an explosionsgeschützten Geräten durchführen möchten.

Volltext

Als zur Prüfung befähigte Person führen Sie Prüfungen an explosionsgeschützten Geräten nach deren Instandsetzung durch. Wenn Sie als zur Prüfung befähigte Person tätig sein möchten, benötigen Sie eine behördliche Anerkennung.

Erforderliche Unterlagen

Angaben zum Antragsteller

  • Anschrift der Betriebsstätte beziehungsweise der Betriebsabteilung, in welcher die von der Behörde anerkannte zur Prüfung befähigte Person tätig werden soll
  • Angaben zum Ansprechpartner für Rückfragen
  • Prüfaufgaben und -umfang, für welche die Anerkennung beantragt wird
  • Nachweis des Prüfbedarfs und Angabe der zu prüfenden Geräte, der Schutzsysteme, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen, die nach Instandsetzung geprüft werden sollen
  • Erklärung des Antragstellers über die Weisungsfreiheit der zur Prüfung befähigten Person
  • soweit vorhanden, Zertifizierungsurkunde für ein Qualitätssicherungssystem oder Angaben zum Qualitätssicherungsverfahren

Angaben zur befähigten Person

  • Vor- und Zuname
  • Geburtstag und –ort
  • Beruf
  • Privatanschrift des Bewerbers
  • Kopie des Anstellungsvertrages, zwischen dem Antragsteller und der zur Prüfung befähigten Person
  • Lebenslauf des Bewerbers mit Angabe des fachlichen Werdegangs und der Berufsausübung bis zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie Kopien der Zeugnisse bisheriger Beschäftigungsverhältnisse
  • Kopien des Facharbeiterzeugnisses, des Meisterbriefs und -zeugnis, der Diplomurkunde und des –zeugnisses oder vergleichbarer Qualifikationsnachweise
  • Kopien der Teilnahmebescheinigungen von Fortbildungsmaßnahmen beziehungsweise einschlägigen Erfahrungsaustauschen
  • Polizeiliches Führungszeugnis, Belegart 0
  • Erklärung der zur Prüfung befähigten Person über die Weisungsfreiheit

Außerdem:

  • Gutachtliche Äußerung eines Sachverständigen
  • Schriftliche Bestätigung des Versicherers über eine bestehende Haftpflichtversicherung in Höhe von 2,5 Mio. Euro für die Tätigkeit der anerkannten zur Prüfung befähigten Person entsprechend der Freistellungserklärung

Voraussetzungen

  • Abgeschlossene technische Berufsausbildung oder Nachweis einer anderen technischen Qualifikation der anzuerkennenden Person, die für die vorgesehene Prüfaufgabe befähigt
  • Praktische Erfahrung der anzuerkennenden Person mit vergleichbaren Arbeitsmitteln über einen angemessenen Zeitraum, sodass die übertragene Prüfaufgabe zuverlässig wahrgenommen wird
  • Tätigkeit der anzuerkennenden Person im Umfeld der anstehenden Prüfung des zu prüfenden Arbeitsmittels sowie eine angemessene Weiterbildung
  • Gutachterliche Äußerung zur Qualifikation der anzuerkennenden Person sowie zur Ausstattung und Qualitätssicherung des Betriebs
  • Nachweis des regelmäßig anfallenden Bedarfs solcher Prüfungen

Kosten

Es fallen Gebühren und Auslagen an.

Verfahrensablauf

  • Der Antrag auf Anerkennung der zur Prüfung befähigten Person im Bereich des Ex-Schutzes ist schriftlich, formlos zustellen.
  • Soweit die Voraussetzungen für die Anerkennung gegeben sind, wird diese gegebenenfalls unter Auflagen ausgesprochen.
  • Der Anerkennungsbescheid ergeht schriftlich.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Hinweis zur gutachtlichen Äußerung eines Sachverständigen:

Sie als Antragstellender beauftragen nach Festlegung des Prüfumfangs durch die Anerkennungsbehörde einen Sachverständigen mit der Abgabe einer gutachtlichen Äußerung. Diese Äußerung bezieht sich auf die technischen und organisatorischen Voraussetzungen des Betriebes und die Überprüfung der persönlichen Eignung des Bewerbers und seiner Fertigkeiten und Kenntnisse über die in Frage kommenden Rechtsnormen für die entsprechenden Prüfarbeiten. Soweit Sie als Antragstellender als Prüflabor oder Inspektionsstelle nach Normen der DIN EN ISO/IEC 17000er - Reihe akkreditiert wurde, wird der Umfang der gutachterlichen Äußerung und gegebenenfalls der Probeprüfung darauf abgestimmt.

Rechtsbehelf

Widerspruch:

  • Sie können gegen die Entscheidung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben.
  • Sie müssen den Widerspruch bei der zuständigen Behörde schriftlich oder zur Niederschrift einreichen.

Kurztext

  • Befähigte Person zur Prüfung des Schutzes vor Gefährdungen durch Explosionen und Brände nach Betriebssicherheitsverordnung Anerkennung
  • befähigte Person für Prüfungen nach Instandsetzung von Geräten, die explosionsgeschützt sind, müssen behördlich anerkannt werden
  • Zuständig: Arbeitsschutzbehörde beziehungsweise Gewerbeaufsichtsbehörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein

Ursprungsportal

nicht vorhanden