Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Betriebssicherheit befähigte Person anerkennen

Thüringen 99006060016000, 99006060016000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99006060016000, 99006060016000

Leistungsbezeichnung

Betriebssicherheit befähigte Person anerkennen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Arbeitsschutz (006)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wenn Sie das Gefährdungspotenzial durch Explosionen und Brände von Geräten, Schutzsystemen, Sicherheits-, Kontroll- oder Regelvorrichtungen prüfen, müssen Sie von der zuständigen Stelle anerkannt sein.

Volltext

Ist ein Gerät, ein Schutzsystem oder eine Sicherheits-, Kontroll- oder Regelvorrichtung hinsichtlich eines Teils, von dem der Explosionsschutz abhängt, instand gesetzt worden, so darf es in Betrieb genommen werden, nachdem eine zugelassene Überwachungsstelle oder eine befähigte Person eines Unternehmens, das die Instandsetzung durchgeführt hat, eine Prüfung durchgeführt hat.

Die befähigte Person ist von der zuständigen Behörde anzuerkennen.

Erforderliche Unterlagen

Angaben zum Antragsteller

  1. Anschrift der Betriebsstätte bzw. der Betriebsabteilung, in welcher die von der Behörde anerkannte zur Prüfung befähigte Person tätig werden soll
  2. Angaben zum Ansprechpartner für Rückfragen
  3. Prüfaufgaben und -umfang, für welche die Anerkennung beantragt wird
  4. Nachweis des Prüfbedarfs und Angabe der zu prüfenden Geräte, der Schutzsysteme, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen, die nach Instandsetzung geprüft werden sollen
  5. Erklärung des Antragstellers über die Weisungsfreiheit der zur Prüfung befähigten Person
  6. soweit vorhanden, Zertifizierungsurkunde für ein Qualitätssicherungssystem oder Angaben zum Qualitätssicherungsverfahren

Angaben zur befähigten Person

  1. Vor- und Zuname
  2. Geburtstag und –ort,
  3. Beruf
  4. Privatanschrift des Bewerbers
  5. Kopie des Anstellungsvertrages, zwischen dem Antragsteller und der zur Prüfung befähigten Person
  6. Lebenslauf des Bewerbers mit Angabe des fachlichen Werdegangs und der Berufsausübung bis zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie Kopien der Zeugnisse bisheriger Beschäftigungsverhältnisse
  7. Kopien des Facharbeiterzeugnisses, der Meisterbriefs und -zeugnis, der Diplomurkunde und des –zeugnisses oder vergleichbarer Qualifikationsnachweise
  8. Kopien der Teilnahmebescheinigungen von Fortbildungsmaßnahmen, einschlägigen Erfahrungsaustauschen
  9. Polizeiliches Führungszeugnis, Belegart 0
  10. Erklärung der zur Prüfung befähigten Person über die Weisungsfreiheit.

Gutachtliche Äußerung eines Sachverständigen:

Der Antragsteller beauftragt nach Festlegung des Prüfumfangs durch die Anerkennungsbehörde einen Sachverständigen mit der Abgabe einer gutachtlichen Äußerung. Diese Äußerung bezieht sich auf die technischen und organisatorischen Voraussetzungen des Betriebes und die Überprüfung der persönlichen Eignung des Bewerbers und seiner Fertigkeiten und Kenntnisse über die in Frage kommenden Rechtsnormen für die entsprechenden Prüfarbeiten. Soweit der Antragsteller als Prüflabor oder Inspektionsstelle nach Normen der DIN EN ISO/IEC 17000er - Reihe akkreditiert wurde, wird der Umfang der gutachterlichen Äußerung und ggf. der Probeprüfung darauf abgestimmt.

Schriftliche Bestätigung des Versicherers über eine bestehende Haftpflichtversicherung in Höhe von 2,5 Mio. Euro für die Tätigkeit der anerkannten zur Prüfung befähigten Person entsprechend der Freistellungserklärung

Voraussetzungen

  • Abgeschlossene technische Berufsausbildung oder Nachweis einer anderen technischen. Qualifikation der anzuerkennenden Person, die für die vorgesehene Prüfaufgabe befähigt.
  • Praktische Erfahrung der anzuerkennenden Person mit vergleichbaren Arbeitsmitteln über einen angemessenen Zeitraum, sodass die übertragene Prüfaufgabe zuverlässig wahrgenommen wird.
  • Tätigkeit der anzuerkennenden Person im Umfeld der anstehenden Prüfung des zu prüfenden Arbeitsmittels sowie eine angemessene Weiterbildung.
  • Gutachterliche Äußerung zur Qualifikation der anzuerkennenden Person sowie zur Ausstattung und Qualitätssicherung des Betriebs.
  • Nachweis des regelmäßig anfallenden Bedarfs solcher Prüfungen.

Kosten

Es fallen Gebühren und Auslagen an.

Verfahrensablauf

  1. Reichen Sie online die Unterlagen (mit Ausnahme der gutachterlichen Stellungnahme) ein.
  2. Die Anerkennungsbehörde wird eine Inspektion des Betriebes und des Prüfarbeitsplatzes durchführen und den gutachterlichen Prüfumfang festlegen.
  3. Sie als Betreiber beauftragen einen Gutachter.
  4. Reichen Sie das Gutachten bei der Anerkennungs-Behörde ein.
  5. Sie erhalten einen Anerkennungs- oder Ablehnungsbescheid.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt zwei Wochen nach Eingang des Gutachtens .

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Angaben zum Rechtsbehelf finden Sie in Ihrem Bescheid.

Kurztext

  • Befähigte Person zur Prüfung des Schutzes vor Gefährdungen durch Explosionen und Brände Anerkennung
  • prüfen das Gefährdungspotenzial durch Explosionen und Brände von
    • Geräten,
    • Schutzsystemen,
    • Sicherheits-, Kontroll- oder Regelvorrichtungen
  • Antrag notwendig
  • Zuständig: das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) bzw. das Thüringer Landesbergamt (TLBA)

Ansprechpunkt

Für die Anerkennung einer befähigten Person eines Unternehmens ist das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) bzw. das Thüringer Landesbergamt (TLBA) zuständig.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden