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Befähigte Person zur Prüfung des Schutzes vor Gefährdungen durch Explosionen und Brände nach Betriebssicherheitsverordnung Anerkennung

Hamburg 99006060016000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99006060016000

Leistungsbezeichnung

Befähigte Person zur Prüfung des Schutzes vor Gefährdungen durch Explosionen und Brände nach Betriebssicherheitsverordnung Anerkennung

Leistungsbezeichnung II

Anerkennung einer befähigten Person zum Explosions- und Brandschutz beantragen nach Betriebssicherheitsverordnung

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Befähigte Person (Synonym), Explosionsschutz (Synonym), ATEX-Richtlinie (Synonym), Instandhaltung von Ex-Geräten (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

10.06.2022

Fachlich freigegeben durch

BJV V Anlagensicherheit

Teaser

Sie benötigen eine behördliche Anerkennung, wenn Sie Prüfungen an explosionsgeschützten Geräten durchführen möchten.

Volltext

Als zur Prüfung befähigte Person führen Sie Prüfungen an explosionsgeschützten Geräten nach deren Instandsetzung durch. Wenn Sie als zur Prüfung befähigte Person tätig sein möchten, benötigen Sie eine behördliche Anerkennung.

Erforderliche Unterlagen

Stellen Sie einen Antrag mit folgenden Angaben zum Antragsteller:
 
  • Anschrift der Betriebsstätte beziehungsweise der Betriebsabteilung, in welcher die von der Behörde anerkannte, zur Prüfung befähigte Person tätig werden soll
  • Angaben zum Ansprechpartner für Rückfragen
  • Prüfaufgaben und -umfang, für welche die Anerkennung beantragt wird
  • Nachweis des Prüfbedarfs und Angabe der zu prüfenden Geräte, der Schutzsysteme, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen, die nach Instandsetzung geprüft werden sollen
  • Erklärung des Antragstellers über die Weisungsfreiheit der zur Prüfung befähigten Person
  • soweit vorhanden, Zertifizierungsurkunde für ein Qualitätssicherungssystem oder Angaben zum Qualitätssicherungsverfahren
Angaben zur befähigten Person:
  • Vor- und Zuname
  • Geburtstag und -ort
  • Beruf
  • Privatanschrift des Bewerbers
  • Kopie des Anstellungsvertrages, zwischen dem Antragsteller und der zur Prüfung befähigten Person
  • Lebenslauf des Bewerbers mit Angabe des fachlichen Werdegangs und der Berufsausübung bis zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie Kopien der Zeugnisse bisheriger Beschäftigungsverhältnisse
  • Kopien des Facharbeiterzeugnisses, des Meisterbriefs und des Meisterzeugnisses, der Diplomurkunde und des Diplomzeugnisses oder vergleichbarer Qualifikationsnachweise
  • Kopien der Teilnahmebescheinigungen von Fortbildungsmaßnahmen beziehungsweise einschlägigen Erfahrungsaustausche
  • Polizeiliches Führungszeugnis, Belegart 0
  • Erklärung der zur Prüfung befähigten Person über die Weisungsfreiheit
Außerdem benötigen Sie:
  • Gutachtliche Äußerung eines Sachverständigen
  • Schriftliche Bestätigung des Versicherers über eine bestehende Haftpflichtversicherung in Höhe von 2,5 Mio. Euro für die Tätigkeit der anerkannten, zur Prüfung befähigten Person entsprechend der Freistellungserklärung

Voraussetzungen

  • Abgeschlossene technische Berufsausbildung oder Nachweis einer anderen technischen Qualifikation der anzuerkennenden Person, die für die vorgesehene Prüfaufgabe befähigt
  • Praktische Erfahrung der anzuerkennenden Person mit vergleichbaren Arbeitsmitteln über einen angemessenen Zeitraum, sodass die übertragene Prüfaufgabe zuverlässig wahrgenommen wird
  • Tätigkeit der anzuerkennenden Person im Umfeld der anstehenden Prüfung, des zu prüfenden Arbeitsmittels sowie eine angemessene Weiterbildung
  • Gutachterliche Äußerung zur Qualifikation der anzuerkennenden Person sowie zur Ausstattung und Qualitätssicherung des Betriebs
  • Nachweis des regelmäßig anfallenden Bedarfs solcher Prüfungen

Kosten

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Aufwand (dieser vergrößert sich zum Beispiel bei der Nachforderung von Unterlagen).

Verfahrensablauf

  • Reichen Sie den Antrag auf Anerkennung der zur Prüfung befähigten Person im Bereich des Ex-Schutzes mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen.
  • Gegebenenfalls fordert die zuständige weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid und einen Gebührenbescheid.
  • Begleichen Sie den Gebührenbescheid.
  • Sie dürfen mit den Prüftätigkeiten beginnen.

Bearbeitungsdauer

Die zuständige Behörde wird sich unverzüglich melden.

Frist

Die Anerkennung gilt für 5 Jahre.

Weiterführende Informationen

Hinweise

Hinweis zur gutachtlichen Äußerung eines Sachverständigen:

Sie als Antragstellender beauftragen nach Festlegung des Prüfumfangs durch die Anerkennungsbehörde einen Sachverständigen mit der Abgabe einer gutachtlichen Äußerung. Diese Äußerung bezieht sich auf die technischen und organisatorischen Voraussetzungen des Betriebes und die Überprüfung der persönlichen Eignung des Bewerbers und seiner Fertigkeiten und Kenntnisse über die in Frage kommenden Rechtsnormen für die entsprechenden Prüfarbeiten. Soweit Sie als Antragstellender als Prüflabor oder Inspektionsstelle nach Normen der DIN EN ISO/IEC 17000er - Reihe akkreditiert wurde, wird der Umfang der gutachterlichen Äußerung und gegebenenfalls der Probeprüfung darauf abgestimmt.

Rechtsbehelf

Wiederspruch innerhalb eines Monats, nachdem Sie den Bescheid erhalten haben

Kurztext

  • Anerkennung einer befähigten Person zum Explosions- und Brandschutz beantragen nach Betriebssicherheitsverordnung
  • Befähigte Personen für Prüfungen nach Instandsetzung von Geräten, die explosionsgeschützt sind, müssen behördlich anerkannt werden.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Formulare

nicht vorhanden

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