Referenz: Antrag auf luftrechtliche Genehmigung zur Errichtung von Luftfahrthindernissen
S17000087• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
2 Monate vor Errichtung von Luftfahrthindernissen zu stellender Antrag an die Luftfahrtbehörde; Luftfahrthindernisse können sein: bauliche und sonstige Anlagen, Freileitungen, Geräte, Bodenvertiefungen und Bäume, je nach Höhe und Lage zu Flughäfen und Flugplätzen
Handlungsgrundlage
- §12, 14, 15 und 17 LuftVG
Formularangaben
Technische Beschreibung
Wenn Sie Anlagen oder Geräte errichten oder Bodenvertiefungen anlegen, kann die Sicherheit des Luftverkehrs gefährdet sein. Deshalb benötigen Sie dafür unter bestimmten Bedingungen eine Genehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde. Bei genehmigungspflichtigen oder genehmigungsfreien baulichen Anlagen wird diese Genehmigung im Rahmen der Baugenehmigung erteilt. Für Bodenvertiefungen, bauliche Anlagen oder das Aufstellen von Geräten oder Bäumen, für die Sie keine Baugenehmigung benötigen, stellen Sie den Antrag direkt bei der zuständigen Luftfahrtbehörde.
Stichwörter
nicht vorhanden
Ableitungsmodifikationen
Repräsentation
Modifizierbar
Struktur
Alles modifizierbar
Versionshinweis
nicht vorhanden