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Referenz: Antrag auf luftrechtliche Genehmigung zur Errichtung von Luftfahrthindernissen

S17000087 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


2 Monate vor Errichtung von Luftfahrthindernissen zu stellender Antrag an die Luftfahrtbehörde; Luftfahrthindernisse können sein: bauliche und sonstige Anlagen, Freileitungen, Geräte, Bodenvertiefungen und Bäume, je nach Höhe und Lage zu Flughäfen und Flugplätzen

Handlungsgrundlage


  • §12, 14, 15 und 17 LuftVG

Gültig ab

19.07.2020

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf luftrechtliche Genehmigung zur Errichtung von Luftfahrthindernissen

Hilfetext

nicht vorhanden

Technische Beschreibung


Wenn Sie Anlagen oder Geräte errichten oder Bodenvertiefungen anlegen, kann die Sicherheit des Luftverkehrs gefährdet sein. Deshalb benötigen Sie dafür unter bestimmten Bedingungen eine Genehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde. Bei genehmigungspflichtigen oder genehmigungsfreien baulichen Anlagen wird diese Genehmigung im Rahmen der Baugenehmigung erteilt. Für Bodenvertiefungen, bauliche Anlagen oder das Aufstellen von Geräten oder Bäumen, für die Sie keine Baugenehmigung benötigen, stellen Sie den Antrag direkt bei der zuständigen Luftfahrtbehörde.

Stichwörter


nicht vorhanden

Ableitungsmodifikationen


Repräsentation

Modifizierbar

Struktur

Alles modifizierbar

Versionshinweis


nicht vorhanden