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Antrag auf luftrechtliche Genehmigung zur Errichtung von Luftfahrthindernissen

D17000090 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Antrag bei der Luftverkehrsbehörde auf Genehmigung von Vorhaben, die keine Baugenehmigung erfordern, aber aufgrund der Höhe des aufzustellenden Gerätes, der Anlage oder des Baumes potentiell eine Gefährdung des Luftverkehrs hervorrufen.

Handlungsgrundlage


  • §12, 14, 15 und 17 LuftVG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf luftrechtliche Genehmigung zur Errichtung von Luftfahrthindernissen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Mindestens zwei Monate vor der Errichtung eines Luftfahrthindernisses, für das keine Baugenehmigung notwendig ist, beantragen Sie eine luftrechtliche Genehmigung bei der zuständigen Luftfahrtbehörde.

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden