Antrag Ausstellung Abgeschlossenheitsbescheinigung nach Wohnungseigentumsgesetz
S13000149• Version 2.0•
XDatenfelder 2.0
fachlich freigegeben (silber)
Inhalt
Definition
Der Antrag einer Abgeschlossenheitsbescheinigung wird benötigt, um Wohnungs- und Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu bilden, dies trifft zum Beispiel für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu.
Handlungsgrundlage
- § 7 (4) S. 1 Nr. 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG); § 32 (1), (2) S. 2 Nr. 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG); Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (AVA)
Formularangaben
Antrag auf Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Ableitungsmodifikationen
Repräsentation
Modifizierbar
Struktur
Alles modifizierbar
Versionshinweis
Freigabe durch FIM-Landesredaktion M-V erteilt